Luxemburg II

Hunderte Wohnungen… in einigen Jahren

veröffentlicht am 07.02.2012

In wenigen Minuten befasste sich der hauptstädtische Gemeinderat gestern mit drei Teilbebauungsplänen in den Stadteilen Limpertsberg, Kirchberg und Gasperich.

Limpertsberg

Auf Limpertsberg sollen auf ca. 290 Ar dreißig Einfamilien- und Zweifamilienhäuser sowie fünf Immobilien mit rund fünfzig Wohnungen entstehen. Ausgearbeitet wurde der Teilbebauungsplan im Auftrag der Stadt Luxemburg und der Gemeinschaft der Eigentümer der betreffenden Parzellen. Zehn Prozent der Gesamtfläche bleiben Grünflächen vorbehalten, zwei Zufahrten – eine über die Avenue de la Faïencerie, eine über die Verlängerung der Rue Jos Hansen – werden eingerichtet. Beide Zufahrten werden durch einen Fuß- und Fahrradweg miteinander verbunden. In Beantwortung der von Marc Angel (LSAP) gestellten Fragen meinte Schöffin Lydie Polfer, die auf Limpertsberg vorgesehene Bildung eines „grünen Bandes“ werde durch das vorliegende Projekt nicht in Frage gestellt. Auch würde der Schöffenrat die Kapazitäten der Schulinfrastrukturen im Auge behalten. Die provisorische Verabschiedung erfolgte einstimmig.

Kirchberg

Ohne Wortmeldung und mit allen Stimmen provisorisch verabschiedet wurde auch das Teilbebauungsprojekt „Réimerwee Est – Phase II“ auf Kirchberg. Hier werden immerhin mehr als hundert Wohnungen, verteilt auf drei Wohnblöcke, geschaffen. Insgesamt sind hier drei Bauphasen vorgesehen. Bauherr ist der „Fonds d’urbanisation et d’aménagement du Plateau de Kirchberg“.

Gasperich

Bereits vor längerem verabschiedet worden war die Abänderung des schriftlichen Teils des Teilbebauungsplanes „Sauerwiss“ in Gasperich. Indes hatte der lokale Interessenverein gegen die Änderung Einspruch erhoben. Es ging ganz einfach darum, dass das einst geplante Alzheimerheim nicht verwirklicht wurde, dafür aber eine Struktur des „Jongenheem“ für Minderjährige im betreffenden Haus eingerichtet wurde. Der vor langen Jahren aufgestellte Teil-bebauungsplan hatte das Alzheimerheim nominell erwähnt, der entsprechende Satzteil wurde nun durch „maison d’hébergement à caractère social“ ersetzt. Der Gemeinderat wies denn auch in seinem Gutachten an das Innenministerium die Reklamation des Interessenvereins bei drei Enthaltungen (déi Lénk, ADR) zurück.

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