Politik
Anzeige gegen Unbekannt: Hausdurchsuchung bei der Patiente Vertriedung asbl
„Datenklau“?: CHL geht von unerlaubter Weitergabe von Patientenakten aus
29.07.2010

Die Patiente Vertriedung asbl hatte 2007 die Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht, dass einige Patientenakten Unstimmigkeiten enthalten würden Photo: F. Aussems
Alles begann im Jahr 2007, als bekannt wurde, dass es im Fachbereich Neurochirurgie des CHL wohl Probleme im Bereich der Neuorganisation geben würde (das „Lëtzebuerger Journal“ berichtete). „Die Patiente Vertriedung asbl hatte die Öffentlichkeit hier darauf aufmerksam gemacht, dass einige Patientenakten Unstimmigkeiten enthalten würden und die Frage aufgeworfen, inwiefern diese Unstimmigkeiten der Arbeit sowie der Organisation der neurochirurgischen Abteilung des CHL zu Lasten gelegt werden können“, heißt es von Seiten der Patiente Vertriedung asbl. Eine Forderung der Vereinigung bestand 2007 in einer Umstrukturierung eben dieser Abteilung, sowie in einer Umänderung der Personalpolitik dahingehend, dass ein Expertengremium geschaffen werden müsse, welches die Einstellungspolitik des CHL überwachen und die Zusammenarbeit der neurochirurgischen Abteilungen auf nationaler Ebene regeln sollte, heißt es in der offiziellen Stellungnahme.
Jetzt, immerhin drei Jahre später, werde die Affäre „Neurochirurgie/CHL/Terzis“ wohl (nach einigen Gerichtsentscheidungen in diesem Fall) erneut aufgerollt, „jedoch nicht in die Richtung, wie die Patiente Vertriedung asbl es begrüßt hätte. Es geht wohl um die Namensliste der Patienten, die damals bei den (20) vermeidlichen Fällen aufgeführt wurden“, so die Psychologin Michèle Wennmacher von der „Patiente Vertriedung“ gegenüber dem „Lëtzebuerger Journal“. Bei der Klage handelt es sich um einen Vorgang, den das Krankenhaus „Centre Hospitalier de Luxembourg“ bereits am 28. Oktober 2009 eingereicht hat, bestätigte Justizsprecher Henri Eippers auf Nachfrage. Die Klage gegen Unbekannt habe zum Ziel zu klären, wie die erwähnten „Akten“ zur Patiente Vertriedung asbl und/oder ins Gesundheitsministerium gekommen sind. Alle betroffenen Patienten, so hieß es von Seiten der Patiente Vertriedung asbl, hatten ihr Einverständnis gegeben, dass die asbl sich um ihre Interessen kümmern sollte: „Jedem Patient steht es frei, sich mit seinen Akten an uns zu wenden, wenn er davon ausgeht, dass ein Fehler bei ihm gemacht wurde“, sagt Wennmacher, doch mit der Klage des CHL wollen die Patienten nichts zu tun haben.
Völlig überraschend stehe man nun „in der Schusslinie des Untersuchungsrichters“. Natürlich stelle sich die Patiente Vertriedung asbl jetzt die Frage, ob als einzige Konsequenz dieser Affäre sie als Sündenbock den Kopf hinhalten müsse. „Wir haben keine Anzeige gegen jemand Bestimmtes erstattet. Warum es gerade jetzt geschah, so spät, wissen wir auch nicht, für uns ist es kein aktueller Vorgang“, betonte CHL-Generaldirektor André Kerschen gestern im „Journal“-Gespräch. Schließlich habe man bereits vor Monaten entschieden, eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, „da wir wissen wollen, wie die Akten außer Haus gekommen sind“. Auf die Möglichkeit angesprochen, dass eventuell die Patienten selbst ihre Daten und Akten weitergegeben haben könnten, stellte Kerschen klar: „Wir waren und sind der Meinung, dass nicht alle Patienten ‚eine Erklärung‘ unter anderem gegenüber der Patiente Vertriedung asbl abgegeben haben.“ Somit sei es klar zu einer unerlaubten Weitergabe von Patientendaten gekommen.
Gesundheitsministerium soll aufklären
Nun soll der Gesundheitsminister Stellung zu dieser „Folgeaffäre nehmen“. In einer Unterredung mit der Patiente Vertriedung asbl am 26. März 2010 habe der Minister betont, dass ein „conseil scientifique“ eingerichtet worden sei, welcher als Expertengremium die Beschäftigungspolitik der neurochirurgischen Abteilungen des CHL verwalten würde. „Wie sieht die Zusammensetzung dieses Gremiums aus, und welche Rechte und Pflichten obliegen ihm“, möchte die asbl nun wissen. Im Bereich der Operationspraktiken stelle sich die Frage, ob mittlerweile genau geregelt sei, welche Operationen von welchen Fachärzten durchgeführt werden. Eine weitere wichtige Frage sei die der Qualitätssicherung und der Qualitätskontrolle.
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