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Politik

SYVICOL zu Gesetzesprojekten
Jede Menge Verbesserungsbedarf
09.02.2010
Zu Beginn einer Pressekonferenz, auf der gestern der geschäftsführende Vorstand des Städte- und Gemeindebundes SYVICOL Stellung zu aktuellen Gesetzesvorhaben bezog, konnte Präsident Dan Kersch (LSAP) zunächst eine „Aufwertung“ des Städte- und Gemeindebundes bekannt geben: Dessen Gutachten zu Gesetzesprojekten gelten nach einer Entscheidung des Parlamentspräsidium in Zukunft als „parlamentarisches Dokument“. Dazu habe auch die Regierung jetzt den SYVICOL entdeckt und nehme ihn ernst, so Dan Kersch.

Gilles Roth ( 2.v.l.), Dan Kersch und Paul Helminger Photo: pw

Innenministerium sollsich auf juristische Beurteilung beschränken
Hauptstadtbürgermeister Paul Helminger (DP) übernahm es die Anmerkungen zur Reform des Kommunalplanungsgesetzes von 2004 vorzustellen. Helminger betonte, dass die Kommunalplanung mit der wichtigste Bestandteil der kommunalen Autonomie sei, und man es nicht für angebracht halte, dass das Innenministerium gleich im ersten Artikel seine Kompetenz in diesem Aufgabenbereich betont. Der SYVICOL stellt fest, dass die Kommunen bei Planungen niemals ausgeschlossen oder übergangen werden dürfen, was nach dem aktuellen Entwurf aber möglich sei.
Außerdem soll nach Auffassung des SYVICOL, so Helminger, nur ein Ministerium für die Genehmigung von Plänen zuständig sein – das Innenministerium. Dieses müsse sich aber bei der Beurteilung auf die juristischen Aspekte beschränken und dürfe nicht die sachlichen Planungsinhalte in Frage stellen. Gesetze, die für die Kommunen gelten, müssten ebenso für Staat und Regierung gelten, so hätten die Gemeinden bei den Genehmigungen enge Zeitvorgaben, die Ministerien dagegen nicht.
Der Städte- und Gemeindebund verlangt, dass ein Allgemeiner Bebauungsplan (PAG) auch über einen Teilbebauungsplan (PAP) punktuell geändert werden kann, dies gehöre auch zu einer angestrebten Verwaltungsvereinfachung, ebenso wie eine im Rahmen des PAG vorgenommene Umweltstudie ausreiche und nicht für jeden PAP verlangt werden könne.
Mit Empörung reagiert der Städte- und Gemeindebund auf den Artikel, der das Parlament ermächtigen würde, für ein nationales Bauvorhaben „Dispenz“ zu geben, ohne einen Bürgermeister um eine Baugenehmigung fragen zu müssen.
„Ober-Bürgermeister“ für den ganzen Süden?Nein Danke!
Mit dem Gesetz über die urbanen Gemeinschaften, die Communautés urbaines, beschäftigte sich Gilles Roth (CSV) und zeigte auch hier eine Menge Ungereimtheiten auf, der zunächst feststellte, dass der Staatsrat offenbar die Meinung des SYVICOL abwarte. Roth rekapitulierte zunächst noch einmal die wesentlichen Inhalte der urbanen Gemeinschaften: Mindestes 20.000 Einwohner mit einer Zentraleinheit von mindestens 10.000 Einwohner, in Frage kommen daher nur die Regionen Süden, Hauptstadt und Nordstadt. Jede Gemeinde sei frei beizutreten, müsse sich aber bewusst sein, dass sie mit dem Beitritt viele Kompetenzen abgeben müsse, dazu gehörten Planung, Wirtschaftsentwicklung und Transport. Die urbane Gemeinschaft werde von einem Verwaltungsrat aus Vertretern der Gemeinden mit eigenem administrativen Apparat geführt. Die Finanzierung soll durch die Gemeinden, Gebühren und den Staat (Zuschuss von 1.000 Euro/Einwohner) erfolgen.
Grundsätzlich ist der SYVICOL nicht dagegen, aber innerhalb des Verbandes gibt es Bedenken zur faktischen Schaffung einer dritten Verwaltungsebene. Auch die Modelle für Hauptstadt und Nordstad seien unumstritten, allerdings wird die Vorstellung, den ganzen Süden unter der Führung von Esch/Alzette zusammenzufassen, abgelehnt, hier denkt man eher daran, zwei oder drei urbane Gemeinschaften zu bilden. Außerdem sollten bestehende Syndikate (TICE, ZARE) dadurch nicht in Frage gestellt werden.
Ungeklärt sei auch die Frage der Zuständigkeit der Ministerien – Inneres oder Nachhaltigkeit?
Da mit der Bildung einer urbanen Gemeinschaft erhebliche Kompetenzen übertragen werden, plädiert der SYVICOL für ein Referendum unter der Bevölkerung der beitrittswilligen Gemeinde. Eine der zentralen Frage sei, ob die gesamte Planungskompetenz einer Gemeinde ganz an die urbanen Gemeinschaften übertragen werden soll.
Landesplanungsgesetz:„Ein zynischer Entwurf“
Wenig Gutes konnte SYVICOL-Präsident Dan Kersch (LSAP) im Vorprojekt zur Reform des Landesplanungsgesetzes von 1999 erkennen, so werde der bisher als Ausnahme angesehene Bodennutzungsplan (POS) auf einmal zum Standard und die Regionalplanung schlicht ganz abgeschafft. Auch die Einbeziehung des Nachhaltigkeitsministerium sei wenig sinnvoll, die Gemeinden seien schon mit einem Minister „geschlagen“. Der Staat wolle sich über die Kommunalplanung hinwegsetzen, damit verstoße er gegen die Verfassung.
Der Gesetzentwurf sei „zynisch“ und zeige die Vorurteile gegenüber den Kommunen und deren Arbeit.
Der Gesetzentwurf verpasse die Chance, die Gemeinden mit in die Bereichspläne einzubinden, die im Übrigen wieder in einer Dunkelkammer verschwunden seien. Die Begründung, Spekulationsgefahr durch Gemeindepolitiker, sei eine Frechheit, so Kersch. Man werde kein Gesetz akzeptieren, das die Gemeinden von der Landesplanung ausschließt.
Postreform
Im Anschluss bezog Kersch auch noch zu anderen aktuellen Punkten Stellung: Im Rahmen der anstehenden Post-Reform sei damit zu rechen, dass die Post Gemeinden „erpresst“, sich der Auflösung von Postämtern nicht zu widersetzen, diese sollen durch Post-Boutiquen ersetzt werden.
Die Kommunen erwarteten von der Regierung „Klartext“ zu weiteren Entwicklungen des Postwesens. So scheine es Pläne zu geben, im ganzen Land nur noch vier große Postämter beizubehalten.
Fusionen in Frage gestellt
Auf die Andeutung von Innenminister Halsdorf, der seit langem angebotene Staatszuschuss von 2.500 Euro pro Einwohner bei einer freiwilligen Gemeindefusion stände unter krisenbedingtem „Finanzierungsvorbehalt“, reagiert man beim SYVICOL ganz allergisch – wenn dies stimme, so Präsident Kersch, seien die Fusionen für den Städte -und Gemeindebund gestorben...
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