LUXEMBURGCLAUDE KARGER

Minister Frieden: Habe mit Reuland über Gesetz gegen Justizbehinderung gesprochen

Um die Aussage unter Eid von Luc Frieden gestern vor der 9. Kriminalkammer in der „Bommeleeër“-Affäre zu ermöglichen, musste sogar über ein imperiales Dekret von 1812 Klarheit geschaffen werden: Bis gestern hatte noch nie ein Gericht einen Minister im Amt in den Zeugenstand gerufen. Frieden sollte vor allem Aufschluss geben über den Werdegang des Gesetzes zur Justizbehinderung. Der Verdacht besteht nämlich, dass das von der Staatsanwaltschaft gewünschte Gesetz vor allem auf Drängen des ehemaligen Polizeigeneraldirektors Pierre Reuland gebremst wurde.

Reuland, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, nicht alles gesagt zu haben, was er über die Bomben-Attentate weiß und die Ermittlungen nicht gerade unterstützt zu haben, hätte ein Interesse daran gehabt, ein Gesetz zu verhindern, das bei Justizbehinderung besonders schwere Strafen für solche Beamte vorsieht, die von Berufs wegen zur Wahrheitsfindung beitragen sollen.

Absetzung mit Konfliktpotenzial

Der ehemalige Justiz- und Polizeiminister bestätigte gestern, dass er mit Reuland „einmal“ über das Gesetzvorhaben gesprochen habe, dessen Auslöser der Brandbrief des damaligen Staatsanwalts Robert Biever im Januar 2008 war. In dem Dokument, in dem Biever schwere Vorwürfe gegen Reuland erhob und das später zur Absetzung der Polizeispitze führte, hatte der Staatsanwalt bedauert, dass die Justizbehinderung in Luxemburg nicht strafbar sei.

Es habe ihn „nicht extrem überrascht“, dass sich Reuland über das Gesetzvorhaben informiert habe und dass er darüber „nicht begeistert war“, gab Frieden zu Protokoll. Schließlich sei klar gewesen, dass Biever ein solches Gesetz quasi gegen die abgesetzte Polizeispitze forderte. „Die Absetzung war ein beispielloser Vorgang“, erklärte Frieden. Ein Vorgang, der für viel Unmut im Polizeikorps und für starke Spannungen mit der Justiz gesorgt habe.

Indem er dem Wunsch der Staatsanwaltschaft nachgekommen sei, habe er klar der Justiz „Recht gegeben“, so Frieden, der auf Nachfrage meinte, auch andere hätten sich über den Gesetzentwurf beschwert, nicht nur Reuland. Wobei der Minister allerdings keine Namen nennen konnte. Er habe bei verschiedenen Anlässen eben eine ablehnende Stimmung gespürt.

Dass er sich davon habe beeinflussen lassen und das Gesetz aufgeschoben habe, verneinte Frieden. Er habe sich bis zum Ende seines Mandats als Justiz- und Polizeiminister keine abschließende Meinung über den Text gemacht. Dass er den Passus über die Strafvereitelung im Amt in einer Arbeitsversion gestrichen habe, könne gut sein, da es noch Fragen zu klären gab. Keine klare Antwort gab es auf die Frage was es denn noch zu klären gab, der Text, den später Friedens Nachfolger auf den Instanzenweg brachte, sei doch glasklar, wie die Verteidigung meinte. Dass er den Entwurf nicht mehr vor den Wahlen 2009 in den Regierungsrat brachte, erklärte Frieden auch damit, dass er ab Ende 2008 mit der Finanzkrise und der Rettung der Banken alle Hände voll zu tun hatte.

Keine intensiven privaten Beziehungen zu Reuland

Von Reuland habe er sich sicher nicht beeinflussen lassen. Er habe ihm auch keine „Sicherheiten“ geboten im Bezug auf den Text. Auf seine privaten Beziehungen zu Pierre Reuland angesprochen sagte der Minister, der Ex-Polizeichef sei einmal zu einem Essen bei ihm gewesen, aber nur weil Friedens Frau und Reulands Gattin zusammen die Schulbank gedrückt haben. Die Beziehungen seien nicht intensiv, aber immer gut gewesen, sagte Frieden, der Reuland während der Geiselnahme in Wasserbillig im Jahr 2000 näher kennen und schätzen lernte.

Auf die Spannungen zwischen ihm und der Justiz bei den „Bommeleeër“-Ermittlungen angesprochen - Robert Biever und Untersuchungsrichterin Doris Woltz hatten Frieden vorgeworfen, immer nur nachgehakt zu haben, wann die Affäre endlich abgeschlossen sei, statt die Ermittlungen aktiver zu unterstützen - wiederholte Frieden übrigens gestern seine Aussagen, die er bereits im Parlament machte: Es sei für ihn als Justizminister „legitim“ gewesen, nach dem Fortgang des Dossiers zu fragen, wobei er nie die Absicht gehabt habe, irgendwie einzuwirken, damit die Ermittlungen gestoppt werden.

Nicht informiert über Schwierigkeiten der Ermittler

Davon, dass die Untersuchungsrichterin alle sechs Monate bei der Generaldirektion der Polizei um die Freistellung von Ermittlern betteln musste, und Reuland den Ermittlungen negativ gegenüber stand, will Frieden nichts gewusst haben. Wenig Aufklärung brachte die Anhörung von Marc Mathekowitsch, dem ehemaligen ersten Regierungsrat im Justizministerium und Verantwortliche für die strafrechtlichen Dossiers. Der Beamte, der gestern als erster in den Zeugenstand trat, sagte aus, dass er den Entwurf zum „Entraves à la justice“-Gesetz sicher nicht auf Eis gelegt hat und nur er selbst, die Regierungsrätin Claudine Konsbrück und Minister Frieden befugt waren, den Text abzuändern. Dass er sich keine Gedanken darüber gemacht habe, weshalb die Arbeiten an dem Entwurf plötzlich nicht mehr weiter gingen, nahmen ihm Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht ab. Alle Fragen zum Werdegang des Gesetzes sind jedenfalls noch nicht beantwortet. Insbesondere die, wer denn „vehement“ gegen den Entwurf protestiert hat, ausser Reuland.