Ein deutscher Finanzkaufmann muss sich aktuell wegen Betrug, Fälschung und Vertrauensbruch vor Gericht verantworten. Der gelernte 50-jährige Finanzkaufmann Ralph S. hat einige Jahre in Dänemark und in Luxemburg für eine Transportfirma gearbeitet. Als Niederlassungsleiter stand er der luxemburgischen Geschäftsstelle des Unternehmens vor. Doch dann kam der Einbruch.
„Buche immer Soll an Haben“
Die Firma hat sich 2011 in Luxemburg niedergelassen und ist auf Güterbeförderung im Straßenverkehr spezialisiert. Laut Firma hatte der Finanzkaufmann sich selbst ermuntert, unbezahlte Überstunden nicht hinzunehmen. Und soll die Überstunden selbst ausgerechnet haben. Laut Anklage soll der Niederlassungsleiter in acht Monaten so 760 Überstunden fälschlich ausgewiesen haben. Der angeklagte Kaufmann bestreitet die Vorwürfe, „die Überstunden wurden ordnungsgemäß abgerechnet“. Eine alte Buchhalterregel lautet: „Buche immer Soll an Haben“. Doch laut Staatsanwaltschaft arbeitete der Beschuldigte nach dem Prinzip „Das System bin ich“. Klare und seriöse Kontrollmechanismen gab es in dieser Firma nicht.
Ferner soll der Kaufmann auch permanent Geld aus der Kasse genommen oder von der Sekretärin bekommen haben. Natürlich gegen Quittung! Eine Art Zahlungsverkehr. Das Geld war für die Fahrer bestimmt. Ralph S. hätte das Geld immer cash übergeben, bis auffiel, dass die Fahrer das Geld nie bekommen haben. Es soll sich dabei sowohl um kleinere wie auch größere Beträge gehandelt haben. Die Gesamtschadenssumme soll sich auf 102.964 Euro belaufen.
Gefälschte Email oder Falschaussage
Für einen Eklat sorgte dann die Sekretärin der Firma. Eine Email vom 20. Oktober 2011 belegt, dass Ralph S. 1.500 Euro auf sein Konto überwiesen bekam. Und die ist von der Sekretärin unterschrieben. Sofort wird S. verdächtigt, die Email gefälscht zu haben. Richter Thill fragt die Sekretärin, ob sie die Email geschrieben habe. Die Email sei ein „Kuckucksei“. Sie hätte die Email nie geschrieben, konterte die Sekretärin. Dann handelt es sich entweder um eine Fälschung oder um eine Falschaussage, bilanziert der Vorsitzende Richter. Der Kaufmann weist die Vorwürfe zurück und trat vor Gericht sehr selbstbewusst auf. „Alles, was vorher gut war“, sagt der Angeklagte, „ist plötzlich nicht mehr gut. Die haben gegen mich intrigiert. Mich aus der Firma geschmissen.“ S. sprach sogar von einem persönlichen Rachefeldzug. „Jemand muss das Geld in die Tasche gesteckt haben. Ich nicht“, so der Angeklagte.
In Erklärungsnot: Er darf lügen
Der Kaufmann ging in der Verhandlung sogar recht geschickt vor, wollte den Vorsitzenden Richter überzeugen. Dabei traf er aber oft nicht den richtigen Ton. Auch auf die Überredungskünste des gewieften Finanzkaufmanns fiel der Vorsitzende Richter nicht herein „Sie sind ein Angeklagter“, sagt Thill. „Lügen können Sie, soviel Sie wollen, das ist ihr Recht. Sie sind kein Zeuge und stehen nicht unter Eid. Sie haben das gemacht, was Sie immer machen, und das ist immer dasselbe gewesen. Und da liegt der Fehler“, sagte Thill. Der Angeklagte soll bereits einmal mit den deutschen Behörden in Konflikt geraten sein. Das verneint dieser jedoch kategorisch. Thill resümiert: „Irgendwann übertreibt man oder man tritt solange über die verbotene Linie bis man die rote Karte bekommt.“Der Prozess wird fortgesetzt


