Weil er am Tod eines Häftlings schuld sein soll, steht ein ehemaliger Psychiater zum zweiten Mal vor Gericht. Der heute 63-jährige Ex-Psychiater André D. soll im August 2007 dem 39-jährigen Häftling David R. per Telefon leichtfertig Methadon verschrieben haben.
Laut Angaben der Staatsanwaltschaft starb der 39 Jahre alte Häftling daraufhin an einer Überdosis. Der Arzt wird beschuldigt, den zur Tatzeit 39-Jährigen über eine Arzthelferin angewiesen zu haben, eine zu hohe Dosis des Drogenersatzstoff Methadon zu nehmen. Die Arzthelferin wusste allerdings nicht, dass der Patient schon vorher von einem anderen Arzt Codein verschrieben bekommen hatte.
Der ehemalige Gefängnis-Psychiater widerspricht diesem Vorwurf.
Unklare Todesumstände
In der Gefängnisanstalt Schrassig starb im August 2007 ein Häftling mit Methadon im Blut. Der Todesfall warf damals viele Fragen auf. Woran der Häftling, der wegen Drogendelikten einsaß, letztlich gestorben ist, stand lange nicht fest.
Ein neues Gutachten wurde vom Gericht angeordnet. Gestern gab der Toxikologe zu Protokoll, dass der Tod durch multiple Ursachen hervorgerufen wurde. Die Mischung von Methadon und Diazepam - unter anderem in Valium enthalten - könnte der Auslöser des Dramas gewesen sein. Der Experte erklärte dem Gericht, dass der Häftling in Folge eines Atemstillstands verstorben sei.
Was war eigentlich 2007 in Schrassig geschehen?
Was war passiert? Der anhaltende Heroinkonsum soll beim Häftling möglicherweise zu einem stark ausgeprägten Opioid-Entzugssyndrom geführt haben. Der Psychiater wurde über das Problem via Telefon informiert. Fest steht, dass dem Drogenabhängigen das Methadon im Gegenzug über Telefon verordnet wurde.
Verteidigung beantragt Freispruch
Der Verteidiger, Me Jean Minden, sagte gestern, dass niemand genau wüsste wie der Häftling verstorben sei. Es sei eine „imposture intellectuelle“ zu behaupten, der Häftling wäre an einer Überdosis Methadon verstorben.
Eine Dosis von 30 Milligramm sei völlig korrekt gewesen. Die Realität sei, dass der Häftling rauschgiftsüchtig war. Er nahm regelmäßig Kokain und Heroin. Es gebe keine kausale Beziehung zwischen einer möglichen Überdosis von Methadon und dem Tod des Häftlings. Ein Suizid sei nicht ausgeschlossen, sagte Me Minden. Der Verstorbene habe eine Selbsttötung in einem Brief an seinen Vater angedeutet.
Me Jean Minden beantragt kurzerhand einen Freispruch für seinen Mandanten.
Die Anklagevertreterin Dominique Peters, sagte gestern, dass die genaue Todesursache im Dunkeln bleibt. Dennoch hätte der Psychiater unverantwortlich gehandelt. Die Anklagevertreterin beantragte eine zwölf monatige Freiheitsstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt werden kann, für den Angeklagten. Das Urteil fällt voraussichtlich am 11. Juni 2015.


