LUXEMBURG
PATRICK WELTER

Max Hahn: Wer oder was definiert ein Vogelschutzgebiet? - Allgemeine Begriffsverwirrung

Zuerst einmal: Naturschutz tut Not und ist bitter notwendig - gerade in einem kleinen Land wie Luxemburg. Der Naturschutz wird auch von einem breiten Anteil der Bevölkerung mitgetragen, auch die gesetzlichen Maßnahmen - dass auf der anderen Seite der Denkmalschutz in Luxemburg keine Lobby hat, steht auf einem anderen Blatt. Aber Naturschutz ist auch verwirrend, zumindest wenn man seine legislativen und administrativen Seiten betrachtet.

Bei aller Unterstützung für den Naturschutz gibt es derartig viele Arten von Schutzzonen, -verordnungen, -direktiven und -richtlinien, dass selbst der engagierte Laie Schwierigkeiten haben dürfte, alle Varianten und Rechtsformen auseinander zu halten. Dabei hängt Naturschutz auch stark von privatem Engagement ab. Was ist ein Natura 2000 Gebiet, was hat es mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu tun und was besagt die Vogelschutz Direktive? Was unterscheidet einen Naturpark von einem Naturschutzgebiet? Ist ein Vogelschutzgebiet automatisch eine „Important Bird Area“? Antworten auf diese Fragen sind alles andere als einfach.

Dieschbourg: Ungewöhnlich ausführliche Antwort

Diese Erfahrung musste auch der liberale Abgeordnete Max Hahn machen, der sich in einer parlamentarischen Anfrage an Umweltministerin Carole Dieschbourg gewandt hatte, um Auskunft über die Kriterien für die Ausweisung neuer Schutzzonen nach der Vogelschutzdirektive (79/409/CEE) zu erhalten. Die Ministerin, vielleicht auch ihr Staatssekretär Camille Gira, hat sich die Zeit genommen, diese Frage ausgesprochen detailliert zu beantworten. Auf vier eng beschriebene Din A4 Seiten, belegt mit etlichen Fußnoten, wird der komplizierte Weg zum Schutzgebiet beschrieben und das durchschnittliche Maß der üblichen ministeriellen Antworten um ein Vielfaches. Wobei es wohlgemerkt in diesem Fall nur um die Ausweisung einer bestimmten Art von Schutzzone geht.

Was ist ein Vogelschutzgebiet?

Hahn verweist in seiner Frage zunächst auf die vorhandenen zwölf Schutzzonen nach der Vogelschutzdirektive die ins „Natura 2000 Netz integriert“ seien und um sechs weitere „Important Bird Areas“ (IBA) ergänzt würden. Der DP-Abgeordnete wollte Auskunft über die notwendige Vogelpopulation um eine IBA ausweisen zu können. Können Privatleute den Anstoß zu einer solchen Zone geben? Wird die Vogelpopulation regelmäßig und in welchen Abständen überwacht? Gibt es strategische Vogelstudien die dann Schutzgebiete zur Folge haben?

Schon der erste Satz der Antwort stellt eine Sache klar: Eine Important Bird Area hat im juristischen Sinn nichts mit der Vogelschutzdirektive oder -richtlinie der EU zu tun, sie wird von einer Nichtregierungsorganisation (NRO), von „Birdlife International“, bestimmt. Die speziellen Schutzzonen, die auf der Richtlinie basieren, etwa Natura 2000, werden von den Mitgliedstaaten der EU bestimmt. Sie sind verpflichtet, die Tiere und ihren Lebensraum zu schützen, um die natürliche Artenvielfalt zu erhalten - auch durch Ausweisung von Schutzgebieten. Der Europäische Gerichtshof habe schon 1998 festgelegt, dass dafür nur ornithologische Gründe angeführt werden können. Wirtschaftliche Gründe müssten außen vor bleiben, so Ministerin Dieschbourg.

Allerdings sind die in den IBA wissenschaftlich dokumentierten Bestände die Grundlage für die Auswahl einer Schutzzone in einem EU-Staat. In einer IBA muss entweder eine nennenswerte Population einer gefährdeten Vogelart nachgewiesen sein oder Lebensraum zahlreicher Zugvögel sein oder Lebensraum einer Art sein, die auf bestimmte Biotope angewiesen ist. De facto sind die IBA also doch mit den besonderen Schutzzonen der Vogelschutzrichtlinie identisch.

Eine Initiative der LNVL - die wissenschaftlich überprüft wurde

Luxemburg ist 2011 durch die EU aufgefordert worden, die Ergebnisse einer nationalen Studie über die Vogelschutzzonen und die Pläne zur Ausweisung weiterer Zonen zu übermitteln. Die Ausweisung der neuen Schutzzonen geht auf eine Anregung der „Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga“ (LNVL) zurück, sechs Important Bird Areas zu institutionalisieren. Die notwendigen wissenschaftlichen Forschungen wurden von der Universität Wageningen (NL) durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse habe der Regierungsrat am 31. Juli die Ausweisung dieser sechs Schutzgebiete im Einklang mit der europäischen Vogelschutzdirektive beschlossen.

Zu den nachgewiesenen schutzbedürftigen Vogelarten gehören unter anderem der Neuntöter (Rotrückenwürger), der Nördliche Raubwürger (Grauwürger), der Rote und der Schwarze Milan, der Kiebitz, der Große Uhu und der Schwarzstorch. Die Habitat-Richtlinie schreibt eine ornithologische Überprüfung der Schutzzonen in einem Rhythmus von sechs Jahren vor.