Die Briten spaßen nicht mit der Verkehrssicherheit. Das zeigt allein die Höhe der Bußgelder für verschiedene Vergehen. Wer auf der Insel die Sicherheitsgurtpflicht verletzt, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 700 Euro. In Griechenland wird man in diesem Fall mit mindestens 350 Euro zur Kasse gebeten, in Spanien mit mindestens 200. In Deutschland hingegen kommt man mit einer Strafe von lediglich 30 Euro davon, in Bulgarien und Polen mit 25 Euro.
In Luxemburg steht auf die Verletzung der Gurtpflicht ein Bußgeld von 145 Euro. Zuzüglich sind zwei Punkte vom Führerschein weg.
In Luxemburg verschärft seit dem 1. Juni
Diese Maßnahme wurde zum vergangenen 1. Juni verschärft. Wer übrigens Kinder, die kleiner als 150 Zentimeter sind, im Auto ohne regelkonformen Kindersitz transportiert, riskiert ebenfalls eine Strafe von 145 Euro und den Abzug von zwei Punkten vom Führerschein. Der Sicherheitsgurt ist ein wichtiger Schutz für die Fahrzeuginsassen, da er verhindert, dass sie bei einem Aufprall gegen Armaturen oder gar aus dem Wagen geschleudert werden. Bereits bei geringen Geschwindigkeiten wirken sich bei einem Unfall enorme Kräfte auf die Insassen auf: Der Schock bei einem Frontalaufprall bei 50 km/h ist vergleichbar mit dem Aufprall bei einem Sturz aus der vierten Etage eines Hauses. Gut, wenn da was ist, das einen zurück hält! Das sollte man auch im Urlaub ständig im Hinterkopf haben.
Bereits 1903 meldete ein französischer Ingenieur ein Patent auf einen Sicherheitsgurt für Fahrzeugpassagiere an. Allerdings dauerte es noch knapp 70 Jahre, bis der Gurt Pflicht wurde. Volvo war 1957 der erste Autohersteller, der seine Wagen serienmäßig mit Sicherheitsgurten ausrüstete.
Aber erst zwischen 1972 und 1982 wurde in den meisten europäischen Ländern eine Anschnallpflicht eingeführt. Luxemburg ging 1976 auf diesen Weg, zunächst für den Fahrer und Beifahrer. Die Gurtpflicht für alle Erwachsenen im Auto wurde 1990 eingeführt, jene für Kinder erst 2000.


