Zwei ehemalige Vermögensberater und ein Buchhalter einer Gesellschaft für Vermögensanlagen mussten sich letzte Woche vor der 13. Strafkammer des Bezirksgericht Luxemburg unter anderem wegen gemeinschaftlichen Betrugs in besonders schwerem Fall verantworten (das „Journal“ berichtete) .
Naivität, Desinteresse, Gier und blindes Vertrauen
Eine Geschichte aus Dummheit und Naivität: Seit 2007 ist der 64-jährige Hauptangeklagte René H. Chef einer Anlagefirma in Luxemburg. Er führt zu diesem Zeitpunkt ein Büro als Finanz- und Anlageberater und betreut gemeinsam mit anderen zahlreiche Kunden in Luxemburg, Frankreich und Belgien. Doch H. erschien nicht vor Gericht. Während er auch am Mittwoch und Donnerstag erneut durch Abwesenheit glänzte, versicherte der 65-jährige Angeklagte Dominique F. dem Gericht gleich zu Beginn der dritten und letzten Verhandlung, nicht dafür verantwortlich zu sein, dass rund 100 Kunden teils sehr hohe Geldbeträge verloren haben. Schuld trage vielmehr der Mann, der nicht vor Gericht erschienen sei.
H. hätte F. 2007 eine sehr gute Art der Vermögensanlage präsentiert. Das Produkt werde an der Börse etwas billiger gekauft als es (manchmal nur Sekunden später) dann wieder verkauft werde. Die Differenz, die bei diesen mit computerngesteuerten Geschäften entsteht, bleibe als Gewinn. Es sei auch um Hedgefonds gegangen, mit denen H. eine hochspekulative Anlagepolitik betrieb und Verlustrisiken unter anderem dadurch zu begrenzen versuchte, dass Gelder in Hochzinswährungen investiert und durch Kreditaufnahmen in Niedrigzinswährungen finanziert wurden.
Lange in Afrika
Die Verbindung zu dem Hauptangeklagten H. und dem 38-jährigen Buchhalter Bertrand C. sei aber getrennt gewesen, denn er hätte während der Zeitspanne 2008 und 2009 in Afrika und speziell in Marokko im Finanzgeschäft gearbeitet. Er hätte keinen Grund gehabt, H. nicht zu vertrauen, darum hätte er auch nicht nachgefragt. Der Angeklagte vertraute seinem Auftraggeber H. und ließ sich, ohne die Geschichte zu überprüfen, davon überzeugen, dass es hier eine Form der Geldanlage gebe, bei der Renditen von bis zu acht Prozent monatlich anfielen.
Die Händler waren Arbeitslose, die H. über Internet zu rekrutieren versuchte. Bei Einstellung bekamen diese in einem Schnellkursus das nötige Wissen von H. vermittelt.
Doch gab es fast nur Verluste. Grund zur Panik gab es aber am Anfang nicht, denn das System funktionierte weiter, weil immer wieder neue Teilnehmer mitwirkten und Geld investierten. Dabei soll ein Schaden in Höhe von mehr als 3,7 Millionen Euro verursacht worden sein. Die Staatsanwaltschaft wirft H. vor, selbst Geld für sich abgezweigt zu haben. Und wissentlich das Geld einer Scheinfirma, die er vorgab gründen zu wollen, in die Tasche gesteckt zu haben. Genau 600.000 Euro. Dieses Geld soll H. für seinen aufwendigen Lebenswandel benutzt haben, so der Anklagevertreter Guy Breistroff.
Der Angeklagte F. betonte, davon nichts gewusst zu haben. Eine Aussage, die nicht nur bei der Vorsitzenden Richterin Sylvie Conter das eine oder andere Mal für Kopfschütteln sorgte.
Kein gewöhnlicher Betrüger, aber auch kein Madoff
Der Hauptangeklagte H. sei kein gewöhnlicher Betrüger aber auch kein Madoff. Er sei „sicher eloquent, doch alles sei nur auf Schein aufgebaut“, sagte der Anklagevertreter Guy Breistroff und sah vom Anklagepunkt Betrug ab.
Er klagte den Hauptbeschuldigten H. wegen Vertrauensmissbrauch, Geldwäsche und illegalem Bankrott an und beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren ohne Bewährung. Der zweite Angeklagte Dominique F. müsse als Komplize von H. betrachtet werden. Breistroff beantragte für F. eine Strafe von fünfzehn Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe deren Betrag er dem Gericht aber überlässt. Der dritte Angeklagte Bertrand C. hätte in seiner Buchhalterfunktion über das illegale System geschwiegen. Er sei aber kein Komplize von H. Der Anklagevertreter beantragte für den Buchhalter eine Geldstrafe von 15.000 Euro.
Das Urteil wird für den 28. April erwartet


