LUXEMBURG
CHRISTIAN BLOCK

Reform der Abstammungsgesetzes: „Vie Naissante“ bezieht Stellung

Um eine möglichst breite Debatte über die Reform des Abstammungsgesetzes anzuregen, sind Akteure der Zivilgesellschaft aufgerufen, Stellung zum Reformvorhaben zu beziehen. Nach dem Gutachten des „Ombuds-Comité fir d’Rechter vum Kand“ (ORK) von vergangener Woche äußert sich nun auch die „Oeuvre pour la Protection de la Vie Naissante“ (VN) zum Abstammungsgesetz.

Allgemein betrachtet begrüßt die gemeinnützige Vereinigung, dass dem Interesse des Kindes oberste Priorität eingeräumt werden soll, auch wenn sie bemerkt, dass dieses noch deutlicher definiert werden könnte. Darüber hinaus legt VN Wert darauf, dass der Gesetzgeber alle Auswirkungen eines Gesetzes auf das menschliche Leben berücksichtigt. VN interessiert deshalb vor allem die künstliche Befruchtung, der sie rund drei Seiten widmet.

Konkrete Hinweise fehlen

Allgemein finden die künstlichen Fortpflanzungstechniken wenig Zuspruch beim VN-Präsidenten André Grosbusch. VN kritisiert, dass sie zu einem Mentalitätswandel führten und weiter sogar zu einer Entmenschlichung. In ihrer Argumentation bezieht sich VN dabei auf den Paradigmenwechsel der Abtreibung von der Ausnahme zu einem allgemeinen Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch innerhalb einer Generation. Weiter bedauert VN, dass die medizinisch unterstützte Fortpflanzung im Reformtext als gegeben betrachtet wird, ohne dass es einen wirklichen juristischen Rahmen gebe. Auch wenn es im Entwurf heißt, dass die Abstammungsverhältnisse aufgrund einer medizinischen Begleitung strikt geregelt werden und verschiedene Praktiken sogar verboten werden müssten, fehlten sowohl konkrete Hinweise, welche Praktiken damit gemeint sind wie auch Verweise auf andere Gesetze, die das regelten.

Auf Ablehnung stößt ebenfalls die heterologe Insemination, also die Befruchtung durch eine dritte Person. Insbesondere aus psychologischer Sicht könne das nicht im Interesse des Kindes sein. Auch die homologe Variante für sterile Paare stößt auf Kritik: „Tant que la PMA produit des embryons ,surnuméraires‚ voués à mourir ou à devenir des objets d’expérimentation, VN ne peut pas cautionner une telle pratique“.

Zwar hat VN Verständnis dafür, dass die Unterscheidung zwischen „enfants légitimes“ (eheliches Kind) und „enfants naturels“ (außereheliches Kind) aufgehoben wird. Die Vereinigung stellt allerdings fest, dass damit ein weiterer Schritt gemacht wird, mit dem die Institution der Ehe weiter überflüssig werde, obwohl gerade sie den sichersten juristischen Rahmen für die Kinder und das Paar darstelle. Bei der anonymen Geburt schlägt VN vor, dass ein adoptiertes Kind zu einem bestimmten Moment auf eigenen Wunsch über seine biologische Abstammung in Kenntnis gesetzt werden kann. Zuspruch findet indes das geplante Verbot der Leihmutterschaft, die eine Ausbeutung der Frau und einer Verdinglichung des Kindes darstelle.

Insgesamt plädiert VN dafür, dass die Politik im Einklang mit den Menschenrechten, den Rechten der Kinder und der Familie die Richtung vorgibt, „afin que la dignité intrinsèque de l’homme et de la femme ne soit jamais perdue de vue“.