Der Menschenhandel lässt sich ohne eine enge Zusammenarbeit innerhalb und jenseits der EU nicht wirksam bekämpfen, daher muss enger zusammengearbeitet werden, um den Opfern der Sklaverei des 21. Jahrhunderts zu helfen.
Menschenrechtsorientierter Ansatz
Am vergangenen Freitag haben sich mehr als 100 europäische zivilgesellschaftliche Organisationen in der neuen EU-Plattform der Zivilgesellschaft zur Bekämpfung des Menschenhandels zusammengeschlossen, um so ihre Kräfte zu bündeln. Von Luxemburger Seite ist „Femmes en Détresse asbl“ der Plattform beigetreten. Die von der Europäischen Kommission eingerichtete europaweite Plattform soll zivilgesellschaftlichen Organisationen, die auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene in den Bereichen Menschenrechte, Rechte des Kindes, Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter, Rechte von Migranten und Opferschutz tätig sind, als Forum dienen, in dem sie ihre Erfahrungen und konkreten Vorstellungen von Opferhilfe austauschen, ihre Netze ausbauen und andere davor bewahren können, Opfer des Menschenhandels zu werden.
Die Kommission wird die Plattform durch die Veranstaltung regelmäßiger Treffen für die Mitglieder unterstützen, um wesentliche aktuelle Informationen und Feedback über die wichtigsten Herausforderungen zu sammeln, denen zivilgesellschaftliche Organisationen vor Ort gegenüberstehen. Ein zweites Treffen der Plattform ist vorläufig für den Herbst geplant. Die Kommission prüft zudem, wie die elektronische Kommunikation innerhalb der Plattform erleichtert werden kann.
Politischen Prioritäten
Bei der Eröffnungsveranstaltung unter Vorsitz der EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels Myria Vassiliadou werden auch Vertreter verschiedener Organe und Agenturen der EU anwesend sein. Auf dem ersten Treffen erörterten die Teilnehmer die politischen Prioritäten und künftigen Aktivitäten der Plattform, darunter etwaige Sensibilisierungsmaßnahmen und Möglichkeiten der Einbindung von Organisationen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben. Dabei sollen auch bewährte Verfahren zum Vorgehen gegen die Anwerbung von Opfern des Menschenhandels und gegen die Nachfrage im Internet ausgetauscht und diskutiert werden.
Auf EU-Ebene konzentriert sich die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels auf die Verhütung des Menschenhandels, den Schutz der Opfer und die Strafverfolgung der Menschenhändler. Sie umfasst Maßnahmen in den Bereichen Strafrecht, strafrechtliche Verfolgung der Täter, Opferhilfe, Opferrechte im Strafverfahren, Verhütung, Kontrolle der Durchführung und Einrichtung von Partnerschaften insbesondere mit der Zivilgesellschaft.
Die EU-Richtlinie folgt einem menschenrechtsorientierten Ansatz, der geschlechterspezifisch, opferorientiert und am Wohl des Kindes ausgerichtet ist. Bisher haben erst neun Länder die Richtlinie vollständig umgesetzt (Tschechische Republik, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien und Finnland). Vier Länder haben sie teilweise umgesetzt (Belgien, Bulgarien, Slowenien und Vereinigtes Königreich).
Steigende Opferzahl
Angesichts der steigenden Opferzahl in der EU nennt die EU-Strategie 2012 40 konkrete Maßnahmen, unter anderem die Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft. Die Einrichtung einer EU-Plattform zivilgesellschaftlicher Organisationen in den Mitgliedstaaten ist eine dieser Maßnahmen.
Im März 2013 forderte die Kommission Organisationen auf, sich für die Mitgliedschaft in der Plattform zu bewerben. Bei der endgültigen Auswahl wurde den Erfordernissen der geographischen Ausgewogenheit, der Vielfalt der Fachgebiete und der gegenwärtigen Tätigkeiten der jeweiligen Organisation auf EU-Ebene Rechnung getragen.
Darüber hinaus wird die Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten, von NRO und sonstigen Interessenträgern auch weiterhin an der Durchführung der Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels arbeiten. LJ/EU


