LUXEMBURG
ANNETTE DUSCHINGER

Tattoos, Piercings, Brandings, Cuttings, Lasern und Solarien: Alles wird geregelt

Bislang waren es rechtsfreie Räume, nun werden Tätowierungen, Piercings, Cuttings und Brandings in einem Gesetz geregelt, für Eingriffe mit Lasern und für Sonnenstudios gelten künftig großherzogliche Verordnungen. Es geht um den Schutz: Den gesundheitlichen Schutz vor viralen Infektionskrankheiten, wie HIV oder Hepatitis B bei allen äußeren Eingriffen an der Haut und die damit verbundene Ansteckungsgefahr für andere. Es geht zudem um Pilz- und Hauterkrankungen, denn übermäßig genossene UV-Strahlen provozieren Sonnenbrand und schwere Hautschäden, die ja bekanntlich bis zum Hautkrebs führen können.

Nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vormunds - Narben gehen gar nicht

Vor allem geht es aber um den Schutz Minderjähriger. Die dürfen sich künftig nur mit schriftlichem Einverständnis der Eltern, des Vormunds oder einer Vertrauensperson tätowieren oder piercen lassen. Branding und Cutting, Techniken also, die als „Schmuck“ mit Narben und nicht mit Farben arbeiten, wird bei Minderjährigen ganz verboten. „Sie sind enorm schmerzhafte Veränderungen, die ohne medizinische OP-Intervention nicht mehr rückgängig zu machen sind und dann noch Schäden hinterlassen“, sagte Gesundheitsministerin Lydia Mutsch gestern, als sie die Details der bereits vom Regierungsrat abgesegneten Regelungen vorstellte.

„Es wird gewissenhaft in den Studios gearbeitet, dennoch begrüßen auch die Professionellen das Gesetz, weil dadurch schwarze Schafe, unter denen der Ruf des Sektors leidet, ausgeschaltet werden“, sagte Gesundheitsministerin Lydia Mutsch. Ein weiteres wichtiges Element sei, dass künftig Informationen über schädliches Material, wie unverträgliche Tinte, unter anderem vom europäischen Info-Austauschprogramm RAPEX, schneller und gezielter verbreitet werden können.

Fortbildung über Hygiene verlangt, nicht zum artistischen Können

Die Tattoo-Studios werden nämlich nun offiziell erfasst sein. Schließlich geht es generell darum, dass Hygienestandards festgelegt und eine entsprechende Fortbildung nachgewiesen werden muss, dass das Material, das verwendet werden darf und wie es entsorgt werden soll definiert wird, und dass eine Aufklärung des Kunden über die Folgen des Eingriffs stattfindet und auch nachgewiesen wird. „Wir regeln nicht den Beruf des Tätowierers und dessen Ausbildung und schon gar nicht sein artistisches Können“, präzisierte Mutsch.

In Kosmetikstudios darf künftig nur noch mit den Spezialgeräten gelasert werden, mit denen Haare endgültig entfernt werden können. Alle weiteren Eingriffe, wie die zum Entfernen von Falten oder auch Tatoos sind ausschließlich Ärzten vorbehalten. „Der Laser ist ein medizinisches Gerät und verlangt professionelle Erfahrung. Ein Arzt kann gleichzeitig auch nach Zeichen von Hauterkrankungen schauen. Auch Ärzte müssen im Übrigen eine entsprechende professionelle Ausbildung nachweisen können.“ UV-Strahlen für junge Haut besonders schädlich
Dass UV-Strahlen nachweislich krebserregend sind, hat bereits das Internationale Krebsforschungszentrum der Weltgesundheitsbehörde festgestellt. Für junge Haut gilt das ganz besonders, also auch hier: Sonnenstudios sind für Minderjährige künftig tabu, UV-Geräte dürfen an sie nicht verkauft werden. An solchen Verboten arbeiten derzeit auch andere Länder, wie Deutschland, Belgien, Frankreich, Portugal, etc.

Es gelten des weiteren strenge Vorschriften zur Informations- und Aufklärungspflicht von Sonnenstudiobetreibern ihren Kunden gegenüber über die Risiken der Strahlen. Geregelt sind auch das Material, das zur Verfügung gestellt werden darf, die Hygienevorschriften, die einzuhalten sind sowie die Fortbildung, die das Personal durchlaufen muss.

Geldstrafen bis zu 5.000 Euro

In allen Bereichen werden die Dienstleister nun registriert und können regelmäßig oder auch auf Beschwerden hin von der Gesundheitsinspektion des Ministeriums kontrolliert werden. Und etwaige Verstöße haben Folgen: Geldstrafen von 250 bis 5.000 Euro sind vorgesehen und Betriebe können im schlimmsten Fall auch geschlossen werden, da die Verantwortlichkeit auf moralische Personen übertragen werden kann. Es kann sich also keiner hinter seiner Betriebsform verstecken.