LUXEMBURG
MARC GLESENER

Reuland verlangt Tondokumente zur Kontrolle -

Der „Bommeleeër“-Prozess ging gestern vor der Sommerpause bis September für einen Tag in Verlängerung. Der Grund: Seine Aussagen vor Gericht wurden dem ehemaligen Polizeidirektor Pierre Reuland vorgelesen und zur Unterschrift vorgelegt. Bevor es zur Anhörung des Protokolls kam, wollte Me Gaston Vogel von Zeuge Reuland wissen, ob er sich bei einer Sitzungsunterbrechung vergangene Woche vom Anwalt des Staates, Me Philippe Penning, hatte beraten lassen. Der Staat tritt beim Prozess als Nebenkläger auf. Reuland widersprach. Penning habe ihn in keiner Weise als Berater zur Seite gestanden. „Da haben wir andere Informationen“, entgegnete Me Vogel.

Zu der vorgesehenen Unterzeichnung des Aussageprotokolls kam es allerdings nicht. Reuland stellte den Antrag, die Tonaufnahmen der Sitzungen zur Kontrolle anhören zu dürfen. Die Antwort der Richterin: Ein klares Nein. Die Entscheidung des Zeugen, nicht zu unterschreiben, wurde offiziell in der Prozessschrift aktiert, von der vorsitzenden Richterin Sylvie Conter persönlich.

Prozesstag 57:Unschuldsvermutung als Prinzip

Reuland führt am ersten Tag seiner Anhörung (1. Juli) die aggressive Haltung, auch der Staatsanwaltschaft, gegenüber seiner Person an und weist darauf hin, dass auch für ihn die Unschuldsvermutung gelten müsse. „Ist es überhaupt mit meinen Bürgerechten vereinbar, hier als Zeuge gehört zu werden“, so der ehemalige Polizeichef, der seit seiner Abberufung in Luxemburg als ständiger Vertreter von Interpol bei der Europäischen Union in Brüssel tätig ist. Als Generaldirektor war Reuland, wie er betont, für die administrative Abwicklung der Sonderermittlungen zuständig, die von Mai 2002 bis Juli 2007 liefen.

„Ich habe alles daran gesetzt, die Arbeit der ermittelnden Beamten zu unterstützen“, so der Zeuge. Der Satz „an dann as Schluss“ - sei von ihm, wenn überhaupt, nur im Zusammenhang mit dem baldigen Ende der Ermittlungen gebraucht worden. „Das kann nur im Zusammenhang mit dem Stand des Dossiers gemeint gewesen sein. Damals hatte Untersuchungsrichterin Doris Woltz in einem Brief das mögliche Ende der Ermittlungen in Aussicht gestellt“, sagt Reuland. Das sei ein „administrativ gemeinter Spruch“ gewesen. Mit Ausnahme eines „Zwischenfalls“ sei das Verhältnis mit Doris Woltz und Staatsanwalt Biever einwandfrei gewesen.

Von „Bittgängen“ zu reden, sei abwegig, meint Reuland. Das gute Klima sei nach dem 25. November 2007 umgeschlagen, entgegnete Reuland und stellte einen direkten Zusammenhang mit einer von ihm veröffentlichten Intranet-Stellungnahme nach der Verhaftung der Angeklagten Marc Scheer und Jos Wilmes her. Reuland stellte sich damals hinter beide Polizisten. Zur Frage von Me Vogel, ob er als ehemaliger Vorgesetzter die Angeklagten Scheer und Wilmes für die Täter halte, unterstreicht Reuland, er habe sich bereits dazu geäußert. Reuland beschreibt Scheer und Wilmes als gute und zuverlässige Polizisten.

Zur Sprache kommt auch ein Brief von Staatsanwalt Biever an den Justizminister. In diesem Schreiben übt Biever scharfe Kritik an Äußerungen Reulands am Rande des Besuchs des russischen Präsidenten Wladimir Putin in Luxemburg (24. Mai 2007). Reuland soll sich damals beim Staatsanwalt über den Stand der Ermittlungen erkundigt haben. Verbunden mit dem Hinweis: „Man wird die Täter ohnehin nie identifizieren“ (Wortlaut Biever). Zu diesem Brief meint Reuland, ihm sei sieben Monate vor dem Besuch Putins vom Staatsanwalt selbst das bevorstehende Ende der Ermittlungen in Aussicht gestellt worden. Er habe sich dementsprechend bei Biever über die Sachlage informieren wollen.

Prozesstag 58:Paukenschlag der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft informiert am 2. Juli über eine neue Zeugenaussage, die in schriftlicher Form dem Untersuchungsdossier beigefügt wurde. Autor ist kein geringerer als Substitut Robert Welter, der vor Gericht zusammen mit Georges Oswald die Anklage vertritt. Er berichtet in seiner Erklärung von einem kompromittierenden Gespräch mit Reuland. Als Mitglied der staatlichen Verkehrskommission sei er, Welter, im Jahr 2003 dem ehemaligen Polizeichef begegnet, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Er erinnert sich daran, dass Reuland ihn direkt auf die Ermittlungen im Bombenleger-Fall angesprochen habe. Er habe sich nach dem Stand der Dinge erkundigt. Bei dieser Gelegenheit habe Reuland gemeint, es gebe aktuellere Dossiers „mit denen man sich befassen kann“. Sowieso könne man ermitteln „so viel man will“, man komme „bis auf ein gewisses Niveau“. Dann sei Schluss. Reuland habe von einer „hohen Ebene“ gesprochen, auf der die Täter zu finden seien. Zeuge Reuland gibt an, dieses Gespräch habe so nicht stattgefunden. Er werde dem Gericht nach Analyse seiner eigenen Notizen Rede und Antwort stehen. Vor der Kriminalkammer werden auch Aussagen Reulands während eines Abschiedsessens eines Kollegen in Neuhäuschen thematisiert. Noch als Polizeichef im Amt soll sich Reuland damals (2006) mit Bombenleger-Sonderermittlern über den Fall unterhalten haben. Er soll das baldige Ende der Ermittlungen in Aussicht gestellt haben. Auch soll er erklärt haben, sich bei späteren Anhörungen vor der Untersuchungsrichterin „an nichts mehr erinnern zu können“.

Das sei ein lockeres Gespräch im Rahmen einer Feier mit Kollegen gewesen. „Und ich ging aufgrund meiner Informationen davon aus, dass das Dossier tatsächlich demnächst abgeschlossen werden sollte“, erklärt Reuland, der mit Nachdruck verlangt, nicht alle Aussagen bei der Feier „auf die Goldwaage“ zu legen.

Prozesstag 59: Schriftliche Erklärung alsArgumentationshilfe

Am dritten und letzten Tag seiner Anhörung (3. Juli) wartet Reuland mit einer von seinem Rechtsbeistand verfassten Erklärung auf. Darin erklärt er in die Rolle des „Sündenbocks“ gedrängt zu werden. Zwei Punkte sind ihm wichtig: „1. Ech sin net de Bommeleeër. 2. Ech wees net ween de Bommeleeër ass!“. „Ech hun alles waat a menger Kompetenz war gemaach fir deenen di mat den Ennersichungen befaast waren a sin déi Ennerstetzung ze gin di ech konnt. Wann do e gréisseren Problem gewierscht waer dann waer daat och schon éischter zur Sproch komm wi réischt elo an och scho kloer am Dossier dokumentéiert“, so die Schlussfolgerung des ehemaligen Korpschefs.