Am dritten und letzten Verhandlungstag im Berufungsprozess „Haller-Mord“ hat es gestern die Schlussplädoyers gegeben. Vor dem juristischen Finale steht für die Angeklagten in diesem Berufungsprozess viel auf dem Spiel. Im November 2010 entdeckte ein Spaziergänger in einem Waldstück in Haller einen Toten, den 65-jährigen Rentner Raymond G.. Angeklagt sind die 47-jährige Giuseppina T., ihr 27-jähriger Sohn Eric, und der 27-jährige Sven R. sowie der heute 21-jährige Tom K.. Sie werden beschuldigt, den Rentner ermordet zu haben. Drei Hauptangeklagte wurden in erster Instanz zu Haftstrafen zwischen 25 und 30 Jahren verurteilt. Der vierte mutmaßliche Mörder, der zur Tatzeit noch minderjährig war, wurde zu einer Gefängnisstrafe von 15 Jahren verurteilt, davon zehn auf Bewährung.
Keine Tatplanung?
Die Verteidiger Henri Frank, Claudia Monti, Marc Schiltz und Roby Schons beantworten in ihren Plädoyers die Schuldfrage etwas anders. Sie weisen den von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Vorwurf der vorsätzlichen Tötung zurück und sprechen von einer Tat im Affekt. Keiner von den Angeklagten hätte geplant, das Opfer umzubringen, somit kein Vorsatz. Im Wald wäre die Gewalt eskaliert. Die Situation habe sich insgesamt „sehr spontan“ entwickelt. Eine längere Tatplanung lasse sich nicht belegen und plädierten unisono für den Artikel 401 Absatz 1: Es gebe keinen Beweis dafür, dass ihre Mandanten vorsätzlich handelten. Sie müssten daher nach Paragraph 401 Absatz 1 des luxemburgischen Strafgesetzbuches verurteilt werden.
Verteidigung fordert teils Bewährungsstrafen
Claudia Monti beantragte eine Bewährungsstrafe mit Auflagen für ihre Mandantin Giuseppina T.. Zusätzlich soll ihre Mandantin psychiatrisch untersucht werden. Verteidiger Marc Schiltz will seinen Mandanten T. von dem Vorwurf befreien, er sei der Rädelsführer der Gruppe. T. hätte weder die Gruppe zum Mord angestiftet noch die Gruppe angeführt. Die Gewaltabsicht sei bei jedem der Täter individuell zu prüfen, sagt Me Schiltz. Auch Me Schiltz beantragt für seinen Mandanten eine Bewährung auf Probezeit.
Neben den drei Hauptangeklagten muss sich noch ein vierter junger Mann wegen des Tötungsdeliktes vor Gericht verantworten. Der 21-jährige K. wurde zu fünfzehn Jahren Haft bestraft. Sein Anwalt Henri Frank hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert, weil sein Alter eine positive Sozialprognose erlaube, sagte der Verteidiger.
Heimtücke und niedrige Beweggründe
Für die Anklagevertreterin Martine Solovief war die Lage klar. Der Mord sei ein Akt in zwei Phasen.Wut, Eifersucht und Rache hätten sie getrieben. „Die Angeklagten haben den Mord kaltblütig ausgeführt, alle Indizien sprechen dafür.“ Die Anklagevertreterin sieht bei der Tat die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe als erfüllt an. Für die Hauptangeklagten Giuseppina T. spricht sich die Anklagevertreterin für eine lebenslängliche Haftstrafe aus. Für die Angeklagten R., T. und K. fordert die Anklagevertreterin das gleiche Strafmaß aus erster Instanz von 30, 25 beziehungsweise 15 Jahren.
Zum Schluss entschuldigten sich die Angeklagten bei der Familie für ihre Tat.
Das Urteil des Berufungsgerichts wird für den 4. März erwartet


