LUXEMBURG
PATRICK WELTER

Gast Gibéryen sorgt sich um Gefährdung der Privatsphäre durch Drohnen

Die Idee des Europäischen Rechnungshofes, die Nutzung von landwirtschaftlichen Subventionen mit Hilfe von Drohnen überprüfen zu lassen, stößt beim Abgeordneten Gast Gibéryen (adr) auf wenig Begeisterung. Was ihn dazu veranlasste, eine detaillierte Frage an den Premier und die Minister für Finanzen und Inneres zu stellen.

Subventionskontrolle aus der Luft?

Grund war die Präsentation einer Drohne im Europäischen Rechnungshof, die in der Lage ist, binnen eines Tages 500 Hektar Fläche optisch zu erfassen und dabei exakte Karten inklusive Gebäude und der genauen Zahl des Weideviehs zu erstellen. So könnten die Angaben der Landwirte gegenüber der EU auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Eine Vorstellung, die Gibéryien gar nicht gefällt.

Von den Ministern wollte der Abgeordnete daher wissen, ob die Regierung Kenntnis von den Ideen des Europäischen Rechnungshofes hat? Wer die Übereinstimmung eines solchen Vorgehens mit den europäischen und nationalen Datenschutzregeln prüft? Ob der Einsatz von Drohnen nicht ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre sei? Ob die Regierung den Einsatz einer quasi militärischen Technologie für angebracht hält? Müsste der Europäische Rechnungshof für ein derartiges System gegebenenfalls eine Genehmigung beim luxemburgischen Staat anfragen? Verstößt der Drohneneinsatz nicht generell gegen die Verfassung? Ist der Einsatz von Drohnen überhaupt rechtlich geregelt?

Stellvertretend für die drei angesprochenen Minister äußerte sich Premier Xavier Bettel (DP) ausführlich zu den Fragen des adr-Abgeordneten. Gibéryen hatte sich allerdings in der Zuständigkeit vertan, für Fragen der inneren Sicherheit ist nicht Innenminister Dan Kersch, sondern Minister Etienne Schneider (beide LSAP) zuständig.

Drohne ist nicht gleich Drohne

Zunächst einmal habe die Regierung keine Kenntnis von den Überlegungen des Rechnungshofes. Europäische Einrichtungen unterlägen in Sachen Datenschutz spezifischen europäischen Vorschriften (45/2001/EU), die sich aber deutlich an der Datenschutzdirektive 95/46/EU orientierten, die in Luxemburg seit 2002 gesetzlich umgesetzt sei. Bettel weißt aber darauf hin, dass der Einsatz von Drohnen ganz unterschiedlich aussehen kann. Ein Paketdienst per Drohne sei in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre unproblematisch. Andererseits könne der Einsatz als mögliche Überwachungstechnologie natürlich nicht ungeregelt bleiben. Die Videoüberwachung stelle einen schweren Eingriff in die Privatsphäre dar. Ein möglicher Einsatz von Überwachungsdrohnen könne nur unter Aufsicht und Auflagen der nationalen Datenschutzkommission erfolgen. Die Regierung hält den Drohneneinsatz zur Kontrolle landwirtschaftlicher Anbauflächen aber für grundsätzlich akzeptabel.

Drohnen unterstehen der Luftaufsicht

Es gibt laut Premierminister zurzeit kein Datenschutzgesetz, das sich explizit mit Drohnen beschäftigt. Die vorhandenen Gesetze könnten aber anlog angewendet werden, etwa das Datenschutzgesetz von 2002 oder das Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von 1982. Nicht zu vergessen sei auch das „Recht am eigenen Bild“.

Eine Drohne sei rechtlich gesehen ein Fluggerät, dessen Betrieb in die Zuständigkeit der Luftfahrtdirektion (Direction de l’Aviation Civile, DAC) falle. Der rechtliche Rahmen für Anmeldung und Nutzung sei eine „Priorität“ der DAC, müsse aber in Abstimmung mit noch zu erstellenden europäischen Leitlinien, erfolgen.