MEDERNACH
INGO ZWANK

Tief-Pflug: Gericht verurteilt Landwirt zur Wiederherstellung der Landepiste

In der Nacht vom 19. auf den 20. Juli wurde die Landebahn des Fluggeländes Kitzebur bei Medernach in einer Nacht- und Nebelaktion umgepflügt und unbrauchbar gemacht. „Aufgrund dieser traurigen Tatsache musste die Direction de l’Aviation civile (DAC) den Flugplatz provisorisch schließen, und somit sind die 30 dort beheimateten Ultraleichtflugzeuge seither gegroundet“, wie sich Jeannot Grethen, Vizepräsident des Vereins Aéroplume, gestern betroffen äußerte.

Behörden sprechen von „terroristischem Akt“

Der in Kitzbuer seit 1987 ansässige Verein der Ultraleichtflieger Aéroplume Luxembourg asbl hatte nach der Umpflugaktion nicht nur sofort die zuständige Behörde informiert, sondern „auch selbst juristische Schritte unternommen und auf Wiederherstellung der Landebahn vor dem zuständigen Gericht geklagt“, wie Grethen betont.

Grund für den Streit um den Acker beziehungsweise das Flugfeld ist wohl die Kündigung des Eigentümers bezüglich der Flugnutzung, „die er aber gegenüber der Föderation und nicht gegenüber uns ausgesprochen hat“, sagt Grethen. Diesen Formfehler hat der Verein genutzt, um mehr Zeit zu erreichen, „einen neuen Standort zu finden. Man kann sich vorstellen, dass wir nicht innerhalb einer solchen kurzen Frist einen neuen Flugplatz finden“, sagt Grethen - dann diese „Bösartigkeit“, wie sich Grethen ausdrückt, „ja, Ministerium und DAC stuften die Aktion gar als ‚terroristischen Akt‘ ein“, präzisiert das Vorstandsmitglied zu dieser formal-juristischen Klassifizierung.

Unzulässige Selbstjustiz

Durch Anordnung des Friedensgerichtes Diekirch vom 3. August 2015 wurde die Vorgehensweise des Eigentümers „als ein Akt rechtlich unzulässiger Selbstjustiz“ getadelt und er wurde unter dem Vorhalt einer Erzwingungsstrafe von 1.500 Euro pro Tag Verspätung - bis zu einer Höhe von 15.000 Euro- zur Wiederherstellung der Piste in den ursprünglichen Zustand innerhalb von 20 Tagen verurteilt. „Auch darf der Eigentümer das Fluggelände vorerst nicht mehr betreten“, sagt Grethen.

Vorerst in Zoufftgen stationiert

Die Flieger vom Kitzebur nahmen die Entscheidung des Gerichtes mit Erleichterung auf, „aber das Verhältnis ist natürlich nicht mehr haltbar. Wir sind auf der Suche nach einem neuen Standort und Flugfeld, natürlich gerne in Luxemburg“, sagt der Vizepräsident, der klarstellt, dass das Gericht hier nur über den Vandalismus-Akt entschieden hat und „nicht über die Kündigung an sich.“ Vorerst kommen die Flieger in Zoufftgen unter. „Es bleibt nun abzuwarten wie die Gegenpartei reagieren wird“, so Grethen.