Am Ende betonte Innenminister Dan Kersch (LSAP) noch einmal, wie wichtig das gestern einstimmig angenommene Gesetz für die Gemeinden sei. Die Gesetzesvorlage 6704A, um die es geht, war aus dem im Juli vergangenes Jahres im Parlament deponierten Omnibus-Gesetzesentwurf herausgelöst wurden, um ihn schnellstmöglich abändern zu können. Denn der bisherigen Gesetzgebung zufolge hätten die Gemeinden nur noch bis zum 8. August dieses Jahres Zeit gehabt, ihren allgemeinen Bebauungsplan (PAG) zu überarbeiten, wie Berichterstatter Claude Haagen (LSAP) ausführte. Von den 105 Gemeinden landesweit sind bisher allerdings nur 15 in punkto PAG konform zum Gesetz aus dem Jahr 2004. Derweil das Gutachten des Staatsrats zum umfassenden Omnibusgesetz noch aussteht, kam es zu dieser eher „unkonventionellen“ Lösung , wie Kersch es formulierte. Die neue Deadline gilt nun bis zum 8. August 2018.
Abschwächung der Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist
Weil die Nichteinhaltung der Augustfrist 2015 zur Folge gehabt hätte, dass die aktuellen PAGs hinfällig werden und so ein rechtliches Vakuum entsteht, wurden die Strafen nun ebenfalls abgeändert: Wer seinen neuen PAG bis zur neuen Deadline 2018 nicht fertig hat, darf weder Änderungen am allgemeinen Bebauungsplan vornehmen, noch Teilbebauungspläne für Neubaugebiete annehmen. Sanktionen, die in den Augen Kerschs immer noch einen „wesentlichen Einschritt in die Gestaltungsfreiheit der Gemeinden“ bedeuten würden.
Der Innenminister unterstrich gleichzeitig, dass die Fristverlängerung nicht als Aufforderungen verstanden werden dürfe, nun „piano piano“ zu machen. „Der Druck ist groß und drei Jahre vergehen schnell“, warnte er.


