Am 2. Juni 2014 stellten Zollbeamte bei einer Kontrolle am Flughafen Findel drei Chinesen, die 27.000 Euro Bargeld mit sich führten. Die Frage nach mitgeführtem Bargeld von 10.000 Euro und hatten sie zuvor verneint, obgleich sie höhere Beträge im Gepäck hatten. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Chinesen Geldwäsche vor. Ein vierter Chinese wurde nicht belangt.
Bei solchen Kontrollen setzt der Zoll auch speziell geschulte Bargeldspürhunde ein, um verstecktes Geld zu finden. Neben Kontrollen auf den Transitrouten und im Hinterland ist der Zoll auch regelmäßig in Zügen unterwegs.
Misstrauen beim Röntgen
Widersprüchliche Angaben zum Reiseverlauf gaben Anlass zur Vermutung, dass die Fahrt ausschließlich zur Geldabhebung diente. Die Zöllner wurden beim Röntgen des Gepäcks misstrauisch. Es waren Umrisse von Geldbündel zu erkennen. Die vier Koffer wurden daraufhin genauer kontrolliert.
Es stellte sich heraus, dass drei der vier Chinesen tatsächlich einen Geldbetrag in Höhe von insgesamt 27.000 Euro unangemeldet nach Luxemburg einführen wollten.
Das Geld war in vier Koffern versteckt. Nach mehrmaliger Aufforderung, den gesamten Tascheninhalt darzulegen, kontrollierten die Beamten auch die Brieftaschen. Zwei von ihnen hatten rund 12.000 Euro in ihren Brieftaschen. Das Geld wurde von den Beamten konfisziert.
Die Chinesen waren auf Geschäftsreise und kamen aus der Schweiz. Sie hatten den Auftrag, ihr Produkt, ein Internetkabel, bei Firmen in Europa vorzustellen. Ihre Firma soll ihnen dabei Geld mitgegeben haben - in bar, versteht sich. Die Beamten leiteten gegen die Beschuldigten ein Verfahren wegen Nichtanmeldung von Barmitteln ein.
Gegen die Personen wurde gestern von der Staatsanwaltschaft ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Verteidiger Me Rosario Grasso will einen Freispruch für die drei Chinesen. Er verlangt das Geld von der Staatsanwaltschaft zurück. Was diese aber mit einem kategorischen Nein verweigert.
Der Anklagevertreter bezog sich dabei auf die Maßgabe von 10.000 Euro. Diese diene der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.
Das Urteil wird voraussichtlich am 2. April gesprochen


