Trotz wieder angenehmer Temperaturen war es ein heißer Nachmittag gestern vor Gericht für Alain Engelhardt, den Präsidenten der „Association professionnelle du cadre supérieur de la Police grand-ducale“ und die Generalsekretärin der etwa 70 Mitglieder zählenden Gewerkschaft, Kristin Schmit. Denn die beiden erwarteten äußerst viele Fragen über die Beteiligung des ehemaligen Polizeigeneraldirektors Pierre Reuland und des Polizeigeneralsekretärs Guy Stebens an der Ausarbeitung der Position der ACSP am Gesetz gegen die Justizbehinderung in den Jahren 2010 und 2011.
Die Gewerkschaft hatte sich gegen den Passus ausgesprochen, der schwerwiegendere Strafen für Personen vorsieht, die kraft ihrer Funktion zur Wahrheitsfindung beitragen müssen. Die Frage steht im Raum, inwieweit diese Position von Stebens und Reuland - laut Engelhardt den einzigen Gewerkschaftsmitgliedern die „konkret“ mit der ACSP-Leitung darüber sprechen wollten - beeinflusst wurde. Beide, so suggeriert jedenfalls die Anklageschrift im Prozess, sollen weit mehr über die Bombenattentate wissen, als sie bislang angegeben haben. Generalstaatsanwalt Robert Biever hatte zudem vergangene Woche vor dem Gericht gesagt dass Reuland zum „entrave à la justice“-Gesetz, das im Juni 2011 im Parlament votiert wurde, auch im Justizministerium interveniert sei.
Ihm sei auch vom Generaladministrator Guy Schleder gesagt worden, dass Reuland gemeint habe, das Gesetz entwickele sich nicht so wie mit dem ehemaligen Justizminister Luc Frieden abgemacht. Schleder hatte Frieden zwar vergangene Woche im juristischen Parlamentsausschuss „entlastet“ - seinen Namen habe Reuland nie erwähnt - er wird sich allerdings heute noch einmal unter Eid vor Gericht erklären müssen. Zur Rekonstruierung der Entstehungsgeschichte des besagten Gesetzes hatte die Kriminalkammer am vergangenen Donnerstag eine Hausdurchsuchung im Justizministerium vornehmen lassen.
Reuland und Stebens am kommenden Montag
Guy Stebens und Pierre Reuland werden indes am kommenden Montag in den Zeugenstand treten müssen. Heute kommen weitere Mitglieder, respektive Ex-Mitglieder der ACSP zu Wort. Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren gestern am Ende nicht überzeugt davon, dass die Gewerkschaft den strittigen Passus wegen eigener Bedenken aus dem Gesetzentwurf heraus haben sollten. Der vorsitzenden Richterin Sylvie Conter fiel es sichtlich schwer den Erklärungen der ACSP-Spitze zu glauben, dass die Position der ACSP so ausfiel, weil man Klärungsbedarf im „commentaire des articles“ gesehen habe und den Artikel abgelehnt habe, weil es keine Klärung gab.
Dass ein „commentaire des articles“ später keinen Eingang ins Gesetz finde, müssten sie doch als Juristen wissen, belehrte die Richterin die beiden Zeugen. Sylvie Conter zeigte sich auch unbeeindruckt über die Bemerkungen der Gewerkschaftler, dass verschiedene Parteien auch beim Votum im Parlament noch immer Bedenken gegen das Gesetz gehabt hätten.
Fakt ist, dass die ACSP von Guy Stebens mitgeteilt bekam, dass der Entwurf vom Regierungsrat gut geheißen wurde. Später kam es zu einem Treffen der Gewerkschaftsspitze mit Reuland und Stebens. Man habe nun mal mit den Gewerkschaftsmitgliedern sprechen wollen, sagte Engelhardt, der wiederholte dass ihm wohl bewusst gewesen sei, dass die beiden Ex-Polizei-Spitzen ein Interesse haben konnten, den besagten Passus zu verhindern. Die Position der ACSP sei bereits vor diesem Treffen im März 2011 festgehalten worden.
„Il faut trouver des exemples pour éviter le „Bommeleeër““
Nicht nur die Verteidigung intrigiert eine E-Mail von der Gewerkschaftsspitze vom August 2010 in der es heißt: „Entrave à la justice: il faut trouver des exemples pour éviter le „Bommeleeër““. Zeugin Schmit erklärte gestern, es sei darum gegangen, Argumente zu finden um als Gewerkschaft eben zu vermeiden, so auszusehen, als lasse man sich vor irgendwelchen Karren spannen.
Reuland und Stebens hätten keinen „Input“ zum „Working Paper“ geliefert, mit dem die ACSP zu den Parteien gegangen ist. Warum die Gewerkschaftsspitze dann nach dem Treffen mit einer Partei direkt Pierre Reuland in seinem Büro aufgesucht hätte? Man sei gerade in der Gegend gewesen und habe Reulands Auto gesehen, so die Erklärung. Sie gereichte nicht dazu, die Richter zu überzeugen.



