Richterin Sylvie Conter platzte gestern der Kragen: „Hat der all d‘Geliits ausgeschalt an der Affär, uewen“ fuhr sie den Zeugen Armand Schockweiler an, nachdem sie ihn nahezu eine Stunde lang erfolglos gefragt hatte, weshalb essentielle Informationen über die „Bommeleeër“-Ermittlungen nicht an den zuständigen Untersuchungsrichter weiter gingen, ob die Arbeit von Chefermittler Jean Disewiscourt nie kontrolliert wurde und Schockweiler Beweisstücke ohne Genehmigung des Untersuchungsrichter heraus gegeben hat.
Dafür, dass er in den Jahren der Attentate Chef der Kriminalpolizei und damit Vorgesetzter aller Ermittler in diesem Dossier war, waren die Antworten von Armand Schockweiler in der Tat äußerst dünn.
„Vielleicht waren wir überfordert“
Er sei damals oft im Ausland gewesen, versuchte sich der Zeuge zu entschuldigen, auch sei er davon ausgegangen, dass die Ermittler ihre Arbeit machen und im ständigen Kontakt mit der Justiz stehen würden. Disewiscourt sei ein zuverlässiger Ermittler gewesen. Er sei schon enttäuscht gewesen, als er bei seinen Verhören vor der Untersuchungsrichterin Doris Woltz zwischen 1999 und 2009 herausgefunden habe, dass dieser im Fall der „Bommeleeër“ seinen Job nicht richtig machte.
„Vielleicht war die Sache zu groß. Vielleicht waren wir überfordert. Was soll ich Ihnen weiter sagen?“, zuckte der Zeuge mit den Schultern und verwies darauf, dass er als junger Offizier vielleicht nicht richtig wusste, wie der ganze Dienst funktionierte. Ob er denn nicht gewusst habe, wer der Chef einer strafrechtlichen Ermittlung ist? „Natürlich der Untersuchungsrichter“, kam es wie aus der Flinte geschossen. Laut Strafprozedur muss dieser grünes Licht für alle Vorgänge während einer Ermittlung erteilen. Zum Beispiel wenn Expertenberichte beantragt werden oder wenn Asservate an Dritte ausgehändigt werden.
„Vergessen“ den Untersuchungsrichterüber die Aushändigung von Asservaten an das FBI zu informieren
Armand Schockweiler hatte Anfang 1986 genehmigt, dass Beamten des amerikanischen Nachrichtendiensts FBI Beweisstücke im Rahmen der Erstellung eines Täterprofils ausgehändigt wurden. Das Täterprofil kam auch relativ schnell. Allerdings sollte es 17 Jahre dauern, bis es 2003 in die Hände der Justiz gelangte.
Wer den Bericht nicht weiter gab, wird im Laufe des Prozess noch zu klären sein. Gestern stand zunächst einmal die Frage im Vordergrund, weshalb Schockweiler die Asservate, die nie wieder auftauchten, weiter gab. Was, wie ihn die Richterin belehrte, ein Vergehen darstellt. Er sei sich dessen zum Zeitpunkt des Treffens mit den FBI-Beamten - ein Treffen das vom damaligen Geheimdienst-Chef Charles Hoffmann arrangiert worden war - nicht bewusst gewesen, sagte Schockweiler kleinlaut, „Das war keine gute Idee“.
Die Wichtigkeit der Asservate spielte er herunter: Damals sei doch alles längst erkennungsdienstlich gesichert gewesen, die paar betroffenen Beweisstücke seien eigentlich nicht mehr zu Ermittlungszwecken benötigt worden. Dabei, als den FBI-Leuten die Bodenproben und Überbleibsel von Sprengvorrichtungen ausgehändigt wurden war Schockweiler eigenen Aussagen zufolge nicht.
Bis heute ist unbekannt, wozu das FBI die Beweisstücke überhaupt benötigte, wo es doch schlicht darum ging, ein Täterprofil zu erstellen. Immer wieder stellte Richterin Conter die Frage, weshalb er den damaligen Untersuchungsrichter Prosper Klein nicht über den Vorgang informiert habe. Mit der immer wieder vorgebrachten Antwort: „Es ist vergessen worden. Es war nun mal so“, wird sich das Gericht jedenfalls nicht zufrieden geben.
Nie seriöse Ermittlungen, um den „Maulwurf“ zu entlarven
Dies wird auch mit Schockweilers Erklärungen über die Gendarmerie-interne Suche nach dem „Maulwurf“, der die „Bommeleeër“ offensichtlich mit Informationen belieferte und möglicherweise gar selbst an den Attentaten beteiligt war nicht der Fall sein. Oder vielmehr: Wie schon andere hohe Verantwortliche im Sicherheitsapparat bezeugten, scheint es nie seriöse Ermittlungen in diesem Sinne gegeben zu haben. Obwohl seit dem Frühjahr 1985 bekannt war, dass es ein „Insider“ gewesen sein musste, der die Attentäter über die Bewegungen von Gendarmerie und Polizei auf dem Laufenden hielt. Wie im Detail über diese Spur diskutiert wurde, daran wusste sich Armand Schockweiler nicht mehr zu erinnern.
Was denn konkret von der Gendarmerie-Spitze unternommen worden sei, um das „U-Boot“ der Bombenleger zu entlarven? Man habe sich die Dossiers von Personen angesehen, die irgendwie im Clinch mit der Verwaltung lagen, sagte Schockweiler. Und dann? Kein Ergebnis. Irgendwann seien alle Spuren im Sand verlaufen. Die Frage der Richterin, ob er einen Befehl bekommen habe, nichts über die Ermittlungen rauszugeben, verneinte der Zeuge entschieden. Seine Chefs schienen immer sehr interessiert an der Aufklärung der Affäre. „Ich habe nie das Gefühl gehabt, das irgend jemand gebremst hat“, sagte Schockweiler, der gegen Anfang des Verhandlungstages bestätigt hatte, er habe einmal mitbekommen, dass Kommandant Aloyse Harpes gesagt hatte, die Justiz müsse nicht alles mitbekommen, was intern administrativ in der Gendarmerie unternommen werde.
Nichts Konkretes gegen Steil
Von Harpes will er auch von dem Verdacht gegen den ehemaligen BMG-Vize Jos Steil erfahren haben, der ab Anfang Dezember 1985 im Kommando quasi als persönlicher Sekretär des damaligen beigeordneten Kommandanten Charles Bourg arbeitete. Ob denn dem Gerücht nicht nachgegangen worden sei, wollte das Gericht wissen. Schließlich saß ja da der potenzielle Maulwurf an einem Posten, an dem viele Informationen zusammen liefen. Nein, so der Zeuge, eine präzise Ermittlung auf Steil habe es nie gegeben. Man habe auch nichts Konkretes gegen ihn gehabt.
Auf diese Bemerkung hin machte die Richterin Schockweiler darauf aufmerksam, dass damals auch nichts Konkretes gegen Ben Geiben vorlag, der die Gendarmerie 1985 längst verlassen hatte und doch zu einem Moment als „heißeste Spur“ galt. Derart, dass der „Sûreté“-Chef persönlich einen Rechtshilfeersuchen an die belgische Gendarmerie ausstellen ließ, um den BMG-Gründer beschatten zu lassen und derart, dass in Luxemburg ein Observierungsteam auf den Mann angesetzt wurde.
Zu diesen Vorgängen wird sich Armand Schockweiler ab heute erklären müssen. In seinen Verhören hat er ausdrücklich bestritten, von der Operation auf Geiben in Luxemburg gewusst zu haben.


