Die Mietpreise sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: Laut „Observatoire de l’Habitat“ zwischen dem ersten Trimester 2005 und dem vierten Trimester 2014 für Häuser um 23,5 Prozent und für Wohnungen um 39,2 Prozent. Studios und Appartements mit einem Zimmer sind sogar 48,5 beziehungsweise 40,5 Prozent teurer geworden. Die Folge: Immer mehr Haushalte mit niedrigem Einkommen haben große Probleme, ein bezahlbares Zuhause zu finden. Die Lösung: Mietzuschuss.
„37 Prozent der Mieter eines Studios oder einer Einzimmerwohnung befanden sich im Jahr 2013 an der Armutsrisikogrenze. Man darf sich fragen, wie diese Menschen überhaupt über die Runden kommen. Diese Haushalte sind auch die ersten, die Mieterhöhungen zu spüren bekommen“, bemerkte Staatssekretär Marc Hansen gestern anlässlich der Vorstellung der Details dieser neuen Unterstützungsmaßnahme. Da es trotz Anstrengungen zudem an Sozialwohnungen im Mietbereich mangele, woran aber weiter intensiv gearbeitet werde, biete der Mietzuschuss eine Möglichkeit, um einkommensschwache Haushalte zu unterstützen. Das Projekt war übrigens bereits im Jahr 2013 von der vorherigen Regierung auf den Weg gebracht worden, wurde jedoch noch einmal überarbeitet. Der Kreis der möglichen Nutznießer (etwa RMG-Bezieher) wurde beispielsweise erweitert und die Höhe des Mietzuschusses angehoben.
An drei Bedingungen geknüpft
Wer von dem Mietzuschuss profitieren will, muss drei Bedingungen erfüllen: Erstens muss es sich um eine Privatimmobilie handeln, demnach nicht um eine subventionierte Mietwohnung. Zweitens kommen ausschließlich Haushalte in Frage, die ein Einkommen beziehen, das sich am „Seuil de faible revenu“ bewegt. Drittens muss mindestens ein Drittel des verfügbaren Einkommens für die Miete verwendet werden. „19.000 Haushalte kommen für dieses Wohngeld in Frage“, informierte Hansen und ging anschließend auf die von der Regierung festgelegten Referenzeinkommen ein.
Zwischen 124 und 273 Euro Mietzuschuss
Ein Ein-Personen-Haushalt gilt beispielsweise als einkommensschwach, wenn sich das Nettoeinkommen auf maximal 1.768 Euro beläuft. Bei einem Haushalt ohne Kinder liegt der „Seuil de faible revenu“ bei 2.652 Euro, derweil die Obergrenze bei einem Haushalt mit zwei Kindern auf 3.713 Euro festgelegt wurde. Gleichzeitig wurde je nach Zusammensetzung des Haushalts eine Referenzmiete berechnet, die sich zwischen 715 Euro bei Ein-Personen-Haushalten und 2.170 Euro für Haushalte mit sechs Kindern bewegt. Entsprechend dieser Referenzwerte, die indes regelmäßig angepasst werden, variieren dann auch die Mietzuschüsse von 124 Euro für Ein-Personen-Haushalte über 174 Euro für Haushalte mit zwei Kindern bis hin zu maximal 273 Euro für Haushalte mit mindestens sechs Kindern.
In Kraft treten könnte die neue Maßnahme möglicherweise bereits am 1. Januar 2016. Den Staat wird sie zusätzlich pro Jahr 20 Millionen Euro kosten. Der Mietzuschuss bringe gleichzeitig eine substanzielle Erhöhung der Kaufkraft für betroffene Personen mit sich, bemerkte Hansen. „Statt nur einer linearen Erhöhung des Mindestlohns, setzen wir alles daran, die Wohnungsproblematik in den Griff zu bekommen“, so der Staatssekretär abschließend.



