Et ass Zäit ginn“, sagte Staatsminister Xavier Bettel, nachdem seit Donnerstagabend die Reformvorschläge aus Griechenland vorliegen. Auch wenn er keine Stellung zum Inhalt der Liste beziehen wollte, bleibe Bettel optimistisch, wie er beim Pressebriefing gestern sagte; die Vorschläge sollten eine Verhandlungsbasis darstellen.
Der Regierungsrat befasste sich gestern außerdem mit dem Thema Migration. Bettel verwies darauf, dass man sich noch in Verhandlungen befinde. Demnach steht noch nicht fest, wie viele Flüchtlinge Luxemburg aufnehmen wird. Dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission für eine verbindliche Flüchtlingsquote zufolge sollte Luxemburg über zwei Jahre insgesamt 515 Flüchtlinge aufnehmen. Bisher haben sich die EU-Innenminister nicht auf die Verteilung von 40.000 Flüchtlingen in der Staatengemeinschaft einigen können. Ein neuer Anlauf solle am 20. Juli unternommen werden, sagte Jean Asselborn, der Minister für Einwanderung und Asyl, nach den Verhandlungen am vergangenen Donnerstag.
Auswertung des Geheimdienstarchivs
Angenommen hat der Regierungsrat einen Gesetzesentwurf, mit dem das Archiv des Geheimdiensts ausgewertet werden soll. Ein Team aus zwei Historikern soll die zwischen 1960 und 2001 gesammelten Daten in vier Kategorien sortieren. Nicht mehr geheime und nicht mehr vom SREL benötigte Dokumente sollen etwa dem Nationalarchiv übergeben werden. Den beiden Historikern soll außerdem ein „Comité d‘évaluation“ aus Abgeordneten, Professoren der Universität Luxemburg und Vertretern von Geheimdienst und Nationalarchiv zur Seite stehen, die ebenfalls einen öffentlichen Abschlussbericht verfassen werden.
Grünes Licht gab es vom Regierungsrat auch für einen Gesetzesentwurf, der die Modalitäten für die Frührente ändert und den Solidaritätsvorruhestand („Préretraite-solidarité“) abschafft. So soll die Altersgrenze, um in Vorruhestand zu gehen, auf 60 Jahre angehoben werden, auch wenn die Möglichkeit bestehen bleibt, ab dem Alter von 57 Jahren aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Zum Zeitpunkt des Antrags muss man zuvor mindestens fünf Jahre in einem Unternehmen gearbeitet haben. Um die Abschaffung des Solidaritätsvorruhestands auszugleichen, werden die Bedingungen zum Beispiel für den progressiven Vorruhestand gelockert. Um Unternehmen entgegenzukommen, die vor Umstrukturierungen stehen und Anspruch auf den Anpassungsvorruhestand (préretraite-ajustement) haben, kann dieses Modell angewendet werden, ohne dass es eine Einstellungsverpflichtung als Kompensation gibt. Die Berechnungsgrundlage für den Vorruhestand wird sich zudem auf den Referenzzeitraum von einem Jahr beziehen und nicht auf die drei letzten Monate wie bisher.
Vom Regierungsrat wurde gestern ebenfalls der Bericht über die Konten der luxemburgischen Zentralbank für 2014 sowie der Jahresbericht 2014 des „Office du Ducroire“.
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