LUXEMBURG
MM

Umweltschutz, Forschung und strukturschwache Regionen sollen stärker gefördert werden

Brüssel setze den EU-Mitgliedsländern zwar sehr enge Grenzen, wenn es darum gehe, dass der Staat Unternehmen finanziell unter die Arme greife, dennoch blieben noch Möglichkeiten, die man nutzen könne, und das täte das Wirtschaftsministerium, erklärten gestern Wirtschaftsminister Etienne Schneider und Staatssekretärin Francine Closener. Solche Maßnahmen sind für große Unternehmen genauso möglich wie für kleinere und mittlere Betriebe, die in Luxemburg etwa 90 Prozent der Unternehmen ausmachen. Nachdem die EU-Kommission die staatliche Unterstützung von Unternehmen den veränderten Gegebenheiten anpasste und Luxemburg die Vorgaben umsetzte, wurde gestern vom Wirtschaftsministerium das Ergebnis vorgestellt.

Mehr Finanzhilfen

Nach Angaben von Wirtschaftsminister Schneider wird dabei der Fokus auf drei Bereiche gelegt: Die Förderung von Innovationen durch Forschung und Entwicklung, stärkerer Umweltschutz - hier sei das Ziel von elf Prozent erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2020 - sowie die Unterstützung benachteiligter Regionen. Für die bessere Umweltschutzbilanz - ob durch Wiederverwertung von Abfällen oder Energieeffizienz von Gebäuden - werden 125 Millionen Euro bis 2020 aufgewendet.

Zusammen summieren sich die Beihilfen auf einen Gesamtbetrag von 337,5 Millionen Euro bis 2020, was 67,5 Millionen Euro im Jahr entspricht. In den letzten Jahren hatte der Staat Firmen mit 57,5 Millionen jährlich unterstützt. Bei der Forschung sei es so, dass private Unternehmen derzeit 0,71 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) für Forschung und Entwicklung aufwendeten: Bis 2020 soll die Zahl von 1,4 Prozent des BIP erreicht werden - dazu beitragen sollen verstärkt öffentlich-private Partnerschaften (PPP), deren Zahl pro Jahr verdoppelt werden soll.

Umgesetzt werden die nunmehr reformierten Staatsbeihilfen zum Beispiel durch Investitions- oder Sanierungsbeiträge, auf deren Rückzahlung die öffentliche Hand von vornherein verzichtet wie auch durch rückzahlbare zinsgünstige Darlehen, und - unter Vorbehalt der Zustimmung des Finanzministeriums - Steuergutschriften. Start-Ups sollen dadurch bis zu 800.000 Euro Sonderhilfe in Anspruch nehmen können.

Damit die Unterstützung nicht verpufft, wird das Ministerium auch die Wirksamkeit der Beihilfen prüfen, wie gestern erläutert wurde, und zwar bis zu fünf Jahre nach dem geförderten Projekt, anhand von Umsatzzahlen, Beschäftigtenzahlen, Produktivität und so weiter. Die Liste der Prüfindikatoren werde noch komplettiert, hieß es.

Mehr Kompetenzen für Luxinnovation

Im neuen Gesetz werden auch der Agentur Luxinnovation mehr Befugnisse eingeräumt, indem unter anderem die Agentur selbstständig Beihilfen bis maximal 200.000 Euro vergeben kann. Bis 2020 soll so mit 200 Millionen Euro die Innovation hiesiger Unternehmen angekurbelt werden.

Da Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit sowie dortige Unternehmen laut EU finanziell nur unter bestimmten Bedingungen unterstützt werden dürfen, die in Differdingen und Düdelingen erfüllt sind, könnten dort Betriebe Hilfen von bis zu 2,5 Millionen Euro pro Jahr erhalten. Schneider betonte die Wichtigkeit solcher Maßnahmen und verweist darauf, dass allein zwischen 2009 bis zu diesem Jahr durch staatliche Beihilfen mehr als 3.000 neue Arbeitsstellen hätten geschaffen werden können.