LUXEMBURGCHRISTIAN BLOCK

Menschenrechtskommission mit Empfehlungen in acht Punkten zum Nationalitätengesetz

Zwei Bemerkungen schickte der Präsident der „Commission consultative des Droits de l’Homme“(CCDH) der eigentlichen Vorstellung des Gutachtens zum Nationalitätengesetz voraus. Erstens, dass laut aktuellen Daten vom Statec 44 Prozent der Bevölkerung nicht die luxemburgische Nationalität haben, und dass laut Projektionen in 20 Jahren die Luxemburger in der Minorität sein werden. Gleichzeitig repräsentiere das Parlament eben nur die wahlberechtigte Bevölkerung, was das Land in Europa in eine einzigartige Situation bringe. Eine Entwicklung, der man vorgreifen sollte, weil sie nicht ohne Auswirkungen auf die soziale Kohäsion bleiben wird.

Zweitens dann, dass die Begriffe „Staat“ und „Nationen“ gerne vermischt werden. „La composition électorale reflète de moins en moins la composition de la population“, schreibt die CCDH. Die Menschenrechtskonvention ist deshalb in ihrem Gutachten der Ansicht, dass man die Besonderheiten Luxemburgs in diesem Gesetzesprojekt berücksichtigen sollte.

Grundsätzliche Richtung stimmt

Grundsätzlich gehe der Gesetzestext zwar in die richtige Richtung, etwa dadurch, dass die vorausgesetzte Residenzdauer von sieben auf fünf Jahre heruntergesetzt werden soll. Verbesserungsbedarf sieht die Kommission allerdings bei der Dispens, die im Falle einer Heirat mit einem luxemburgischen Bürger gegeben wird und auf Lebensgemeinschaften („union durable“) ausgeweitet werden soll. Im Falle eines Asylantrags soll der Zeitraum zwischen der Antragsstellung und der Anfrage auf eine Regularisierung mit in Betracht gezogen werden.

Mehrere Empfehlungen fallen beim Thema luxemburgische Sprachkurse an. Die CCDH, die zunächst bedauert, dass das Reglement hierzu noch nicht vorliegt, setzt sich dafür ein, dass die Sprachanforderungen an das Bildungsniveau der Bewerber angepasst werden. Darüber hinaus soll der Kreis der Freigestellten erweitert werden: Personen über 65 Jahren, Analphabeten und Menschen mit schwerwiegenden Gesundheitsproblemen ebenso wie die Lebensgefährten von Luxemburgern mit luxemburgischem Kind. Der Artikel, dass ein Zivilbeamter ohne Zeugen die Sprachkenntnisse beurteilt, bereitet der Menschenrechtskommission Sorgen, inwiefern auf diese Weise die Gleichbehandlung der Bürger garantiert wird. Stattdessen schlägt sie einen standardisierten Test vor, sowie eine Zusatzausbildung über Grundrechte und die öffentlichen Freiheiten für die Zivilbeamten. Die „instruction civique“-Kurse sollen ohnehin gestärkt und einer Qualitätsprüfung unterzogen werden.

Die Kommission fordert darüber hinaus die Regierung auf, das Abkommen der Vereinigten Nationen zur Reduzierung der Staatenlosigkeit anzuerkennen. Die Bedenken der Regierung seien eher nicht berechtigt. Außerdem könne Luxemburg hier eine Vorbildrolle einnehmen. Flüchtlinge oder Heimatlose sollten darüber hinaus davon freigestellt werden, offizielle Dokumente aus ihrem Ursprungsland vorlegen zu müssen.