Kaum hatte Justizminister Félix Braz am Donnerstag den Vorentwurf des Gesetzentwurfs zur Reform des Nationalitätsgesetzes von 2008 vorgestellt, gerieten die digitalen Stammtische vollends aus dem Häuschen. Von „Unterwanderung“ geht die Rede, von „Verrat“ am Wähler und „corupt Politicker“, die die „Braderie“ der „Nation“ betreiben würden und die man durch Neuwahlen hinweg fegen müsse. Aufhänger der Entrüstung ist immer die Herabsetzung des Niveaus des Verständnistests beim Sprachexamen in der Naturalisierungsprozedur - das Niveau des Sprachtests soll bleiben - und die erleichterten Bedingungen bei Sprachtests von Antragstellern in bestimmten Situationen. In einigen Fällen soll der Sprachtest sogar ganz wegfallen, die Kandidaten müssen allerdings auf jeden Fall ausreichend aktive und passive Kenntnisse in Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch, unseren drei Verwaltungssprachen, nachweisen können.
Die Regierung schlägt zwar vor, dass jemand, der mindestens acht Jahre in Luxemburg lebt, einen Antrag auf die luxemburgische Nationalität stellen darf, ohne das Sprachexamen absolvieren zu müssen, er muss aber nachweisen, dass er hundert Stunden Luxemburgisch-Kurse absolviert hat.
Es ist also keinesfalls so, wie verschiedene Kommentatoren nun meinen, dass alle Sprachanforderungen wegfallen. Natürlich bleiben Luxemburgisch-Kenntnisse auch weiterhin entscheidend..
Komischerweise bleibt bei den Blitz-Kritikern, die von „Ausverkauf“ der Nationalität reden, völlig unerwähnt, dass die Anforderungen an die Antragsteller in puncto Wissen über Bürgerrechte, Institutionen und europäische Integration steigen. Die Kurse werden nicht nur von sechs auf obligatorische 24 Stunden herauf gesetzt, nein, dieses Wissen um die Funktionsweise unseres Landes wird auch in einem Examen abgefragt. Verschärft wird auch die Kontrolle der Ehrbarkeitserklärung der Antragsteller. Und um das „ius soli“, das Recht auf die luxemburgische Nationalität eines in Luxemburg geborenen Kindes von Eltern oder Adoptiveltern, die mindestens seit einem Jahr durchgehend in Luxemburg lebten, tatsächlich ausüben zu können, muss der oder die Betroffene noch eine Residenzklausel von einem Jahr unmittelbar vor seiner Volljährigkeit erfüllen. Es gibt also eine Menge Bedingungen in dem Text, dene die Regierung, anstatt ihn direkt auf den Instanzenweg zu geben, erst mit den Oppositionsparteien und der Zivilgesellschaft diskutieren will. Das hatten sich während des Referendums zur Öffnung des Parlamentswahlrechts doch alle gewünscht, und wir finden es nur normal, dass das nun geschieht. Alle haben sich auch für den Weg von Verbesserungen und Erleichterungen im Nationalitätsgesetz von 2008 stark gemacht, um mehr Bürgern den Zugang zur Nationalität und ergo zum Wahlrecht zu erleichtern in einem Land, wo die Luxemburger bald eine Minorität darstellen werden. Aber, „de grâce“, kann die Vor-Vorlage, die die Regierung nun vorgelegt hat, nicht mit kühlem Kopf diskutiert werden, ohne gleich von „Verrat“ oder „Angriff auf die Nation“ (wie gestern vom ADR behauptet) zu reden? Das Thema ist zu wichtig für simple Polemik.


