Mit der Frage der Herabsetzung des Wahlalters dürfte es sich ähnlich verhalten wie beim Ausländerwahlrecht. Zwar wird derzeit vergleichsweise viel über die Referendumsfragen diskutiert, die Bedeutung des genauen Wortlauts der Fragen geht dabei allerdings gerne unter oder ist nicht jedem klar. Bei der Frage über das aktive, fakultative Wahlrecht geht es eindeutig um die Möglichkeit, sich freiwillig ab 16 Jahren auf den Wahllisten einschreiben zu können. Es kann also letztlich keine Diskussion darüber geben, ob Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene in der Lage sind, sich für eine Partei zu entscheiden oder bei zukünftigen Referenden - wer weiß - ihre Meinung kundzutun.
Auch andere Argumente wie das der Willkürlichkeit des Alters überzeugen kaum. Wissen alle Erstwähler mit 18 Jahren oder mehr, die wählen gehen müssen, was ihr Kreuz bedeutet? Wussten Sie es bei ihrer ersten Wahl? Warum sollte man denjenigen, die sich engagieren wollen und für Politik interessieren, nicht zwei Jahre früher dieses Recht einräumen?
Ohnehin scheint es unabhängig der Positionen der Parteien einen parteiübergreifenden Konsens darüber zu geben, dass die politische Bildung in Luxemburg bisher zu kurz gekommen ist. An den Plänen der Regierung, ihr zukünftig einen höheren Stellenwert einzuräumen, beziehungsweise ein Zentrum für politische Bildung einzusetzen, führt deshalb auch kein Weg vorbei. Es ist nicht nur wichtig zu wissen, was einzelne Parteien wollen, sondern auch, aus welchen Gründen, mit welchen Argumenten und ob das überhaupt durchzusetzen ist. Politische Bildung ist letztlich auch das entkräftende Argument gegen Befürchtungen, dass Jugendliche manipuliert werden könnten, eine Gefahr, die ebenso wenig eine Frage des Alters ist wie der Reife. Ist Gewohnheitswählen nicht eigentlich gefährlicher? Bereits heute könnte man, wie es zum Beispiel das Jugendparlament vorgeschlagen hat, im Rahmen der Bürgerkunde in den Schulen Themen der Aktualität mehr Platz einräumen.
Gerade weil viele politische Entscheidungen die Jugend direkt betreffen, in erster Linie in der Bildungspolitik, aber auch Themen wie Jugendschutz, Drogenpolitik oder Mobilität, wie es auch eigentlich Aufgabe der Politik insgesamt ist, nachhaltige Lösungen im Interesse der nachfolgenden Generationen zu finden, sollte die Jugend auch das Recht haben, zu Wort zu kommen - sowohl innerhalb der Plattformen, die es bereits gibt wie auch an der Wahlurne. Aus der Perspektive der Mitbestimmung erscheinen die von den Gegnern vorgebrachten Argumente - wie die Willkürlichkeit des Alters oder die Volljährigkeit mit 18 Jahren - deshalb eher als Einwände. Ob die Wahlpflicht durch das Wahlrecht irgendwie in Gefahr ist, ist eine Frage, die über das Wahlrecht ab 16 hinausgeht und gesondert betrachtet werden sollte. Mit der Wahlpflicht ist es bekanntlich ja auch so eine Sache.
„Sidd Dir mat der Iddi averstanen, datt d’Lëtzebuerger, déi tëschent 16 an 18 Joer al sinn, d’Recht kréien, sech fakultativ an d’Wielerlëschten anzeschreiwen, fir als Wieler bei de Wahle fir d’Chamber, d’Europaparlament an de Gemengerot souwéi bei de Referende matzemaachen?“ Die Antwort kann eigentlich nur „Ja“ lauten.


