Der Skandal um die Vorab-Verbreitung von Fragebögen in der Grundschule ist perfekt. „So eine Überraschung!“, sollte eigentlich der Titel der Geschichte lauten, die alle Grundschüler des Zyklus 4.2 im Rahmen der nationalen Schulleistungstests zur weiteren Orientierung ins Gymnasium oder technische Lyzeum hätten schreiben sollen. Eine umso größere Überraschung erlebte man innerhalb des Unterrichtsministeriums, als sich herausstellte, dass besagte Fragebögen seit mehreren Tagen unter verschiedenen Eltern quer durchs Land kursierten. Diese konnten ihre Sprösslinge somit gezielt auf die Tests vorbereiten. Irgendwo gab es demnach eine undichte Stelle, schließlich sind die Prüfungsfragen streng geheim und sollten eigentlich bis zum Stichtag (oder Vortag) unter Verschluss bleiben. Ebenfalls pikant ist die Tatsache, dass einige Prüfungen bereits geschrieben worden sind.
Erschreckend systematisches Vorgehen
In Erklärungsnot geriet Bildungsminister Claude Meisch zwar gestern während einer dringend einberufenen Pressekonferenz nicht, dafür fehlten ihm eigenen Aussagen zufolge aber die Worte. „Mir waren all paff a schockéiert, wéi mir vun dëse Fuiten héieren hunn“, sagte er. Sofort seien interne Untersuchungen angestellt worden. Einen Schuldigen habe man noch nicht ausgemacht. Minister Meisch mutmaßt aber, dass es sich um das Fehlverhalten eines einzelnen Lehrers oder einzelner Lehrer handele. Feststehe, dass mindestens ein Beamter gegen seine Berufsethik verstoßen habe, was nicht zu tolerieren sei. Es wurde bereits Klage gegen Unbekannt eingereicht. „Auffallend ist, dass mit einer gewissen Systematik vorgegangen wurde. Die Fragebögen wurden gescannt und als Pdf weitergeleitet. Auch die Audio-Dokumente wurden verschickt“, informierte Meisch.
Bleibt die Frage, wie es zu dem „Leak“ kommen konnte. Die Verteilungsprozedur will der Minister dabei nicht in Frage stellen und demnach auch nicht von einer Sicherheitslücke reden: „Die Prüfungsbögen werden an einen Koordinator innerhalb der Schule geschickt. In dessen Verantwortung liegt es, sie frühestens einen Tag vor dem Test an die Klassenlehrer auszuhändigen. Er weiß, dass die Dokumente streng vertraulich sind. Wenn diese Prozedur nicht eingehalten wurde, dann ist das ein gravierender Fehler“.
Tests müssen wiederholt werden
Viele andere Fragen werden nun gleichzeitig aufgeworfen: Wie werden die bereits geschriebenen Tests gehandhabt und was passiert mit den noch ausstehenden Prüfungen? „Die Tests müssen wiederholt werden. Wir werden aber trotzdem die Ergebnisse der ersten Prüfungen auch berücksichtigen. Kommt es zu größeren Abweichungen, wäre das natürlich verdächtig. Wir können die Tests jedoch nicht komplett ignorieren, weil vieles mit der Tagesform der Schüler zusammenhängt. Es ist schlimm, dass sie die ganze Aufregung nun noch einmal durchleben müssen“, bedauerte Meisch. Für die noch ausstehenden Tests und auch die, die wiederholt werden müssen, werden neue Fragen ausgearbeitet. „Normalerweise nimmt das sechs Monate in Anspruch. Da wir die Zeit nicht haben, basieren wir uns auf die Testbögen, die für die Rekursexamen vorliegen“, erklärte der Bildungsminister. Nach den Osterferien müssen die Schüler des Zyklus 4.2 also noch einmal ran, dies wegen des fragwürdigen Fehlverhaltens einzelner Erwachsener.


