BRÜSSEL/LUXEMBURG
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EU-Datenschutzreform: Mehr Rechte für Nutzer im Web

Nach zwei Jahrzehnten soll es in Europa neue Spielregeln für den Datenschutz im Internet geben. Europas Nutzer erhalten damit mehr Rechte und einen besseren Schutz ihrer persönlichen Daten gegenüber großen Internetkonzernen wie Google, Facebook und Co. Auf die umfassende Datenschutzreform verständigten sich die EU-Justizminister gestern in Luxemburg. Nun können Verhandlungen mit dem Europaparlament beginnen. Die Reform könnte frühestens Ende des Jahres stehen und ab 2018 gelten.

„Recht auf Vergessen“

Dazu gehört das „Recht auf Vergessen“, bei dem Bürger personenbezogene Daten und Fotos im Web löschen lassen können. Sie sollen auch von Suchmaschinen verlangen können, Verweise bei der Online-Suche zu Inhalten, die das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz verletzen, zu entfernen. Bei Beschwerden ist die nationale Datenschutzbehörde der Ansprechpartner. Internetkonzerne müssen bei Verstößen Bußgelder von bis zu zwei Prozent ihres Jahresumsatzes zahlen. „Die Reform wird für Klarheit und ein hohes Schutzniveau sorgen“, sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova. Seit mehr als drei Jahren wird in der EU bereits darüber diskutiert. Im Mittelpunkt steht der bessere Schutz der Privatsphäre der Bürger im Internet. Neu ist, dass in allen 28 EU-Ländern gleich hohe Standards gelten sollen - bisher war dies sehr unterschiedlich geregelt. Datenschutz-Oasen soll es in Europa nicht mehr geben. Bürgerrechtler kritisierten indes, der Datenschutz werde im Vergleich zur Richtlinie von 1995, die sie ersetzen soll, verwässert. So werde Internetkonzern die Verarbeitung von Daten im großen Stil erleichtert. Umstritten ist noch die Art der Zustimmung zur Weiterverarbeitung von Daten. Einige Staaten verlangen ebenso wie das Europaparlament, dass der Nutzer explizit sein Ja zu diesem Punkt gibt - dem Rat reicht eine Einwilligung, die auch im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben werden könnte. Kritiker bemängeln, es sei ungenau geregelt, was ein Unternehmen mit den Daten seiner Nutzer jenseits des ursprünglichen Zwecks machen darf. Der Gesetzentwurf könnte sich in den Verhandlungen von Parlament und Rat noch verändern.