Das begleitete Fahren bietet Führerscheinanwärtern die Möglichkeit, bereits im Alter von 17 Jahren mit dem Fahren zu beginnen. Bevor die Fahrstunden anstehen, muss allerdings jede Menge Papierkram erledigt werden. Nachdem hier alles abgeklärt wurde, stehen zunächst mindestens zwölf Theoriestunden an, die man absitzen muss, um die theoretische Prüfung zu absolvieren. Wer diese besteht, kann mit den Fahrstunden beginnen. Bevor man mit seiner Begleitperson fahren darf, müssen zwölf Fahrstunden mit dem Fahrlehrer gemeistert werden. Die Begleitperson muss bei zwei dieser Stunden anwesend sein. Erst dann darf der Führerscheinanwärter in Begleitung fahren. Das bekannte und von erfahrenen Fahrern oft verhasste, rote L muss hinten im Wagen sichtbar angebracht werden. Wenn dem Schüler dann das Auto bei der gerade grün gewordenen Ampel ausgeht, startet hinter ihm ein schönes Hupkonzert. Hier ist es dann am Begleiter, die Nerven zu bewahren und seinen Schützling zu beruhigen. Wenn dieser nämlich auch noch nervös wird, kann es schon mal passieren, dass der auszubildende Fahrer gar nichts mehr auf die Reihe bekommt. Das magische Wort für die Begleitperson lautet also Geduld. Im Falle eines Unfalls übernimmt die Begleitperson immer die volle Verantwortung. Im Vorfeld muss mit der Versicherung abgeklärt werden, ob sie für mögliche Schäden, die während des begleiteten Fahrens entstehen können, aufkommt. Vor der praktischen Prüfung,muss der Fahranfänger für vier weitere Fahrstunden mit seinem Fahrlehrer/seiner Fahrlehrerin antreten. Wer bei der praktischen Fahrprüfung zweimal durchfällt, muss das begleitete Fahren beenden.
Nach welchen Kriterien suche ich meine Begleitperson aus?
Bei der Wahl der Begleitperson muss der Fahrlehrling auf verschiedene Kriterien achten. Normalerweise entscheiden sich die jungen Leute für ein Familienmitglied, meist für eines der Elternteile oder beide. Bei der Begleitperson muss es sich um ein Familienmitglied oder eine Person, die dem Fahranfänger nahe steht, handeln. Diese Person muss seit mindestens sechs Jahren im Besitz eines Führerscheines der Klasse B sein und darf keinen Eintrag aufgrund von Verkehrsverstößen im Strafregister haben. Bestenfalls entscheidet man sich für jemanden mit starken Nerven und einem sehr langen Geduldsfaden, denn Anfängern unterlaufen logischerweise noch einige Fehler und sie haben den Wagen nicht zu hundert Prozent unter Kontrolle.
Die Meinung der Experten
Wer die Möglichkeit des begleiteten Fahrens wahrnimmt, hat laut den von uns befragten Experten nicht unbedingt einen Vorteil. In der praktischen Fahrprüfung würden die meisten so abschneiden wie diejenigen, die ihre Fahrstunden mit dem Fahrlehrer absolviert haben. Prinzipiell machen Fahrschulen gute Erfahrungen mit der sogenannten „conduite accompagnée“. Allerdings gibt es auch manche Fälle, bei denen die Lehrlinge hinterher schlechter fahren als vor den absolvierten Fahrstunden.
Bei 70 Prozent der Fahrschüler, die in Begleitung fahren, wird dies gut durchgeführt und die Schüler fahren nachher dementsprechend gut. Bei den anderen 30Prozent merke man, dass sie entweder nicht lange genug gefahren sind, oder sogar monatelang nicht mehr gefahren sind, und sich möglicherweise noch schlechte Angewohnheiten der Begleitperson angewöhnt haben. Ob nun bei der „conduite accompagnée“ oder beim normalen Führerschein, bei der praktischen Fahrprüfung kann immer etwas schieflaufen. Schnell hat man ein Stoppschild überfahren oder den Schulterblick vergessen.



