Adolphe-Brücke, Palais und Kathedrale gehören zum nationalen Patrimonium

In einer parlamentarischen Anfrage an Kulturministerin Maggy Nagel möchten die beiden DP-Politiker André Bauler und Gusty Graas wissen, warum die Adolphe-Brücke, die derzeit einer aufwändigen Instandsetzung unterzogen wird, das großherzogliche Palais und die Kathedrale nicht als „Monument national“ klassiert sind. Von der zuständigen Ministerin wollen die beiden Abgeordneten weiter erfahren, welche öffentlichen Gebäuden derzeit als „Monument national“ klassiert sind und ob demnächst weitere Gebäude auf dieser Liste aufgenommen werden, um so einen besseren Schutz der historischen Stätten zu gewährleisten.

400 „Monuments nationaux“

In ihrer nun vorliegenden Antwort auf die Anfrage der beiden DP-Politiker weist Kulturministerin Maggy Nagel darauf hin, dass am vergangenen 30. April 400 Gebäude unter dem Statut „Monument national“ geführt wurden. Diese dürfen nicht ohne Erlaubnis des Kulturministers umgewandelt werden. 653 zusätzliche Gebäude stehen auf dem „Inventaire supplémentaire des sites et monuments nationaux“. Vor jeder Umänderung an diesen Gebäuden, wie Maggy Nagel den beiden DP-Parlamentariern mitteilt, muss der Kulturminister informiert werden.

Alles in allem stehen heute 1.053 Gebäude, Grundstücke oder sonstige „objets mobiliers“ unter (nationalem) Schutz. Seit 2009 wurden Kulturministerin Maggy Nagel zufolge 302 Objekte zusätzliche auf dieser Liste vermerkt. Die Liste kann man unter der Internet-Seite des „Service des sites et monuments nationaux“ - ssmn.public.lu - einsehen. Von diesen Gebäuden befinden sich 91 im Staatsbesitz. Derzeit sind 233 Dossiers zwecks Zuerkennung des Denkmalschutzes - neun aus dem Besitz des Staates - bei den zuständigen Instanzen in Bearbeitung.

Expertenrat immer berücksichtigt

Aufgrund der Arbeit, die er in den vergangenen Jahren zu bewältigen hatte, konnte der „Service des sites et monuments nationaux“, wie Ministerin Nagel bedauerte, bislang nicht jedem Gebäude, „das es verdiente, den Statut eines nationalen Monumentes zuerkennen“.

Da diese Gebäude, zu denen auch die Adolphe-Brücke, das großherzogliche Palais und Kathedrale, bislang keineswegs „bedroht waren“, war ein juristischer Schutz nicht nötig. In der Tat wurden sämtliche Änderungen, die an diesen Gebäuden durchgeführt wurden, immer vom „Service des sites et monuments nationaux“ begleitet und die Ratschläge der Experten wurden immer berücksichtigt.