LUXEMBURG
PATRICK WELTER

Auskunftspflicht der Kirchenfabriken gegenüber den Gemeinden völlig ungeklärt -200 Jahre Buchhaltung in der Dunkelkammer?

Man mag ganz und gar nicht einverstanden sein mit der Ideologie der Linken, also der „Déi Lénk“, aber manchmal stellen sie die richtigen Fragen. Auch Fragen die an festgefahrenen Gewohnheiten rütteln, um mit dem „Das war schon immer so“ aufzuräumen.

Zweihundert Jahre lang haben die Kommunen treu und brav die ihnen von den so genannten Kirchenfabriken gemeldeten Defizite beim Unterhalt der Kirchengebäude aus ihrer Kasse, also aus öffentlichen Mitteln, beglichen. Napoleons Aussöhnung mit Rom hat sich bis ins kleinste Ardennendorf ausgewirkt. Denn mit dem Gesetz vom 18 Germinal des Jahres 10 - eher bekannt als 8. April des Jahres 1802 - und den Ausführungsbestimmungen aus dem Jahr 1809 - der Revolutionskalender war schon wieder Geschichte - wurde festgelegt, dass die Kommune den Pfarrer beherbergen und Defizite des Kirchenunterhalts ausgleichen müssen.

Im Rahmen der beschlossenen Trennung von Kirche und Staat sind die Kirchenfabriken in den öffentlichen Fokus gelangt und prompt zeigt sich Erstaunliches, denn die Kontrollmechanismen für Kirchenfabriken liegen im Dunkeln.

Diese Erkenntnis verdanken wir einer sehr detaillierten parlamentarischen Frage des Abgeordneten Justin Turpel (déi lénk) an Innenminister Dan Kersch.

Schwarze Kasse

Turpel bezieht sich in der Begründung seiner Frage auf einen Pressebericht über Sonderkonten der Kirchenfabrik von Vianden. Dort wurde ein „Restaurierungsfonds“ nicht in der normalen Buchhaltung der Kirchenfabrik aufgeführt. In weltlichen Kreisen nennt man so etwas eine schwarze Kasse. Andererseits wurde der Gemeinde ein Defizit aus dem Unterhalt der Kirchengebäude gemeldet, was mit sich brachte, dass die Fabrik quasi Gewinn machte.

Turpel nannte auch noch die Zahl von 9,9 Millionen Euro, die - laut einer Untersuchungskommission von 2012 - im Jahr 2010 von den Gemeinden an die örtlichen Kirchen geflossen sind.

Die parlamentarische Anfrage ist in elf Einzelfragen aufgeschlüsselt, die sich zunächst mit Vianden befassen und dann ins Grundsätzliche gehen. Die Antworten von Minister Dan Kersch, mit Sicherheit kein großer Freund der Kirchen und dazu auf dem linken Flügel seiner Partei verortet, fallen meistens recht dünn aus. Was aber nicht am aktuellen Innenminister liegt, sondern am juristisch nicht näher definierten Status der Kirchenfabriken.

Dürre Antworten

Turpel wollte als erstes wissen, ob die Gemeinde Vianden die Genehmigung („…autorisation…“) hat, angesichts der schwarzen Kassen ihre Zuschüsse zurückzufordern. Kersch antwortet lapidar, dass die Kommune dafür keine Genehmigung braucht.

Ob es einer Gemeinde in vergleichbaren Fällen grundsätzlich möglich sei, die in den vergangenen Jahren geleistete Subventionen zurückzufordern, lautete die nächste Frage. Auch hier liefert der Minister eine knappe Antwort: Es gelte wohl die dreißigjährige Verjährungsfrist des Artikel 2262 des „Code civil“.

Wie haben sich die Zahlungen der Gemeinden an die Kirchenfabriken in ihrer Gesamtheit in den Jahren nach 2010 entwickelt? Der Innenminister nennt daraufhin zunächst die Zahlen der Jahre für die bereits Kontenabschlüsse vorliegen: 11.131.701 Euro (2011), 11.566.286 Euro (2012) und 9.832.404 Euro (2013). Laut dem berichtigten Haushalt von 2014 wurden 11.741.298 Euro an die Kirchen ausgeschüttet. In den kommunalen Budgets 2015 sind 13.592.214 Euro vorgesehen.

Direktzahlungen werden nirgendwo erfasst

Einige Kommunen zahlten Heizung und weitere Unterhaltskosten für die Kirchengebäude direkt, schreibt Turpel. Werden diese extra verbucht und mit den Forderungen der Kirchenfabriken an die Kommune verrechnet? Hier muss der Minister passen: Die Buchhaltung der Kirchenfabriken unterliege nicht seiner Aufsicht. Seien diese Direktzahlungen in die Kostenaufstellung der Untersuchungskommission von 2012 eingeflossen? Wie hoch sei die Ziffer? Wieder eine Null-Antwort - die Kostenaufstellung liefere dazu keine Details.

Wer kontrolliert die Buchhaltung und Abrechnungen der Kirchenfabriken gegenüber den Gemeinden? Nach Turpels Auffassung sollte das der Gemeinderat tun. Aber auch hier ist die Antwort eine Formalie: Die Details würden durch die Verordnung vom 30. Dezember 1809 geregelt.

Sei es möglich, dass andere Kirchenfabriken auch unvollständige Gewinn- und Verlustrechnungen bei den Gemeinden eingereicht haben? „Das Ministerium sieht sich nicht in der Lage, auf diese hypothetische Frage zu antworten“, meint dazu der Innenminister. Wie könnten eventuell betroffene Gemeinden vorgehen, um die Situation der Konten der Kirchenfabrik zu überprüfen? Antwort Kersch: Die Kommunen müssten sich an das Erzbistum wenden und juristische Schritte ins Auge fassen.

Das Dekret vom 1809 bezieht sich nur auf die katholische Kirche, wie Turpel festhält, sei das überhaupt mit der Verfassung vereinbar? Die Überprüfung dieser Frage obliege dem Verfassungsgerichtshof, so die Antwort des Innenministers.

Keine Kontrollrechte

Eine Tatsache ist besonders interessant: Während die Kommunalfinanzaufsicht des Innenministeriums das Recht hat, die Ausgaben jeder Gemeinde zu kontrollieren, ist sie nicht berechtigt, die Buchhaltung der Kirchenfabriken zu überprüfen. Man versteht jetzt irgendwie besser, warum sich der Verband der Kirchenfabriken so vehement gegen das zwischen Staat und Erzbistum geschlossene, Entflechtungsabkommen zur Trennung von Kirche und Staat stemmt.