Die Fakultät für Rechts-, Wirtschafts- und Finanzwissenschaften der Universität Luxemburg hat gestern die erste europäische „Clinique du Droit de la consommation“ eröffnet. Nach amerikanischem Vorbild zielt sie darauf ab, innovative Unterrichtsmethoden einzuführen. Der Jurastudent wird ins Zentrum eines so genannten „enseignement clinique du droit“ gerückt.
„Die ,Clinique du Droit de la consommation‘ ist Teil unserer Bestrebungen, die Lehrmethoden in den Rechtswissenschaften zu verbessern und zu modernisieren. Die Zeiten des Frontalunterrichts sind vorbei. Alle Gesetze und Regelungen befinden sich in einem permanenten Änderungsprozess. Was die Studenten heute auswendig lernen, bringt ihnen übermorgen schon nichts mehr“, brachte es Fakultätsdekan Stefan Braum auf den Punkt.
Lernen, in der Praxis zu handeln
Statt alles nur vom theoretischen Blickwinkel her zu erfahren, soll bei diesem Programm vielmehr die Fähigkeit erlernt werden, in der Praxis zu handeln. Kenntnisse erlangen, die direkt an die Praxis geknüpft sind, genau wie das richtige Gespür im Umgang mit einem Kunden entwickeln, sind demnach die Hauptziele der „Clinique du Droit de la consommation“. „Der Akzent wird auf einen interaktiven Unterricht gelegt. Der Student wird in den Unterricht eingebunden“, erklärte Braum.
Maßgeblich an der Realisierung des Projekt beteiligt war Elise Paillot, Professorin für Zivilrecht an der Uni Luxemburg. Die Lehrmethode existiere bereits seit vielen Jahren in den Vereinigten Staaten und sei nun in enger Zusammenarbeit mit der Anwaltskammer an den luxemburgischen Kontext angepasst worden, erklärte sie in ihrer Ansprache.
Mit Verbrauchern in Kontakt
Die „Clinique du Droit de la consommation“ sei ein Modul, das in den „Master en Droit Privé Européen“ eingegliedert sei, präzisierte Paillot. Die Studenten kommen mit Verbrauchern in Kontakt, die ein tatsächliches Problem haben. Bei Streitsachen, bei denen es um weniger als 5.000 Euro geht, wird eine kostenlose Beratung geboten. Die Übertragung von Kompetenzen sei wichtiger als die von theoretischen Kenntnissen, über die die Rechtsstudenten ohnehin verfügen würden, betonte Paillot. Dies würde den Studenten den Eintritt ins Berufsleben erleichtern. Mehr noch, hätten sie doch Absolventen anderer Universitäten einiges an Erfahrung voraus.


