Nachdem der Europäische Gerichtshof vergangene Woche geurteilt hatte, dass auch Grenzgängerkindern die Studienbeihilfe zusteht, stellte gestern Hochschulministerin Martine Hansen informell dem zuständigen Parlamentsausschuss ihre vorläufigen Maßnahmen vor, um die finanzielle Mehrbelastung für den Staat zu begrenzen.
Eine grundlegende Neuregelung der Studienbeihilfe noch vor der parlamentarischen Sommerpause ist ja erst einmal vom Tisch. Mit kleineren Änderungen am Studienbeihilfegesetz wollte sich die Ministerin zunächst Luft und den neuen Studenten Planungssicherheit verschaffen. Doch genau daran schieden sich gestern im Ausschuss die Geister.
Sechs Monate oder ein Jahr:Koalition muss sich heute einigen
Anstatt für ein ganzes akademisches Jahr auf einen Basisbetrag von 13.000 Euro und einen Höchstbetrag von 17.700 Euro ausgelegt zu sein, wie es jetzt im Gesetz steht, sollte die Studienbeihilfe für ein Semester, sprich sechs Monate festgelegt werden - Atempause für den Gesetzgeber und Schadensbegrenzung für den Staat. Wie dies aber einem Studenten Planungssicherheit bieten soll, stellten gestern sowohl die Oppositionsvertreter als auch die LSAP in Frage. Die Übergangslösung sollte für ein ganzes akademisches Jahr gelten, so die Forderung.
Eine Entscheidung darüber müsste heute innerhalb der CSV/LSAP-Koalitionäre fallen, denn die Zeit drängt: Heute soll der Gesetzestext im Parlament eingebracht werden, am Samstag soll er dem Staatsrat zur Begutachtung vorgelegt werden. Weitere Forderungen der Parlamentarier waren, dass man im Herbst eine endgültige Regelung in aller Ruhe und mit allen Akteuren - Gewerkschaften und Studenten eingeschlossen - diskutieren soll. Und sie diesmal juristisch auf festes Fundament setzt.
Wenn man bedenke, dass die Studienbeihilfe als Sparmaßnahme gedacht war und nun das dabei herauskommt..., ärgerte sich gestern der DP-Abgeordnete Eugène Berger uns gegenüber. Und noch viel mehr, dass François Biltgen noch vor drei Monaten im
Ausschuss sagte, er habe keinen Plan B und überzeugt war, dass sein Gesetz EU-rechtskonform sei.
Keine zusätzlichen Sachbearbeiterfür die CEDIES
„Das gibt noch ein gewaltiges Kuddelmuddel“, sagte uns gestern Eugène Berger(DP). „Die Studenten mussten jetzt schon immer bis Januar/Februar warten bis sie ihr Geld erhielten. Nun kommen noch sieben-, acht-, neunhundert Dossiers von den Grenzgängerkindern dazu. Wir haben gefragt, ob denn nun kurzfristig weitere Sachbearbeiter abgestellt würden. Das ist aber nicht vorgesehen.“
Weitere Vorschläge der Ministerin: Es sollen nur Kinder von Grenzgängern, die mindestens fünf Jahre in Luxemburg tätig waren in den Genuss der Unterstützung kommen. Zudem soll der Betrag gekürzt werden, wenn die Studenten auch von ihrem Herkunftsland Studienbeihilfen erhalten.
Dann müssten aber auch die Luxemburger Studenten ihre Beihilfen angeben, die sie vom französischen Staat oder vom deutschen Bundesland beziehen und abgezogen bekommen - welch ein administrativer Wahnsinn.


