Sie können den Autofahrer zur Verzweiflung treiben: Verkehrsampeln, zumal wenn mehrere aufeinander folgen und sich dem Pkw-Piloten nicht unbedingt erschließt, weshalb sie genau dann auf Rot schalten, wenn er es gerade am eiligsten hat. Die Versuchung ist dann groß, sich doch noch irgendwie durchzuquetschen und Rot mal Rot sein zu lassen. Eine brandgefährliche Situation, da Autos von anderen Seiten ja in diesem Moment freie Fahrt haben. Höchste Unfallgefahr, zumal man oft nicht unbedingt sieht, aus welcher Richtung die anderen Pkws heran gebraust kommen.
Bis zu 1.400 Euro in Großbritannien
Unfallfrei funktioniert das System nur, wenn jeder sich an die Regeln hält. Wer sie bricht, muss mitunter mit saftigen Strafen rechnen. In Großbritannien können mitunter 1.400 Euro für das Überfahren einer Ampel fällig werden, in Deutschland bis zu 320 Euro. In Finnland wird die Strafe sogar nach dem Monatsverdienst berechnet. Wer in Luxemburg erwischt wird, muss sofort 145 Euro hinblättern; zwei Punkte vom Führerschein sind husch. Unsere Karte bietet einen Überblick über die Geldbußen, die in den EU-Ländern fällig werden, wenn man durch Rot fährt. In Norwegen sind übrigens 600 Euro fällig, in der Schweiz 235.
Ampeln; Seit einem Jahrhundert im Einsatz
Also: Rot heißt in jedem Fall Stopp. Ampeln - aus dem lateinischen „Ampulla“, das bedeutet „Leuchte“ - regeln den Straßenverkehr bereits seit über hundert Jahren. Zwar wurde bereits 1868 in London mit Gasleuchten experimentiert, aber die Modelle waren sehr störanfällig.
Erst mit der Verbreitung der Elektrizität begann auch die Verbreitung der Signalanlagen im Straßenverkehr - erst in den USA ab 1912, nach dem Ersten Weltkrieg dann auch in Europa. Sie sind essenziell, um den boomenden Verkehr kontrolliert zu lenken und das Chaos auf den Straßen zu vermeiden.
Selbstverständlich sind auch die Fußgänger in der Pflicht, sich an die Regeln zu halten. Selbst wenn sie über die Straße laufen, wenn es für sie Rot ist, ohne dass sie einen anderen Verkehrsteilnehmer behindern, riskieren sie ein Bußgeld von 24 Euro.


