LUXEMBURG
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Gutachten: Europäische Zentralbank darf Staatsanleihen kaufen - Kommt jetzt die Geldflut?

Kurz vor möglichen neuen Krisenmaßnahmen stärkt ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den Euro-Rettern um EZB-Präsident Mario Draghi den Rücken. Grundsätzlich dürfe die Europäische Zentralbank Anleihen von Krisenstaaten kaufen, erklärte Generalanwalt Pedro Cruz Villalón gestern in Luxemburg.

Ein entsprechendes Programm der Notenbank aus dem Sommer 2012 („Outright Monetary Transactions“/OMT) sei rechtmäßig. Voraussetzung sei, dass solche Käufe gut begründet und verhältnismäßig seien. Zudem müsse sich die EZB aus den für einen betroffenen Staat geltenden Reformprogrammen heraushalten. Das Gutachten gilt als Vorentscheidung, ein Urteil des EU-Gerichtshofs wird im Herbst erwartet.

Villalón zieht insgesamt einen anderen Schluss als das deutsche Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter hatten im Februar 2014 entschieden, die EZB habe mit ihrem OMT-Programm ihre Kompetenzen überschritten. Geklagt hatten unter anderem der deutsche CSU-Politiker Peter Gauweiler, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD).

Das Gutachten kommt für die EZB zu einem wichtigen Zeitpunkt: Nächste Woche Donnerstag (22.1.) wird der EZB-Rat möglicherweise über neue Sondermaßnahmen im Kampf gegen Mini-Inflation und Konjunkturschwäche im Euroraum entscheiden. Erwartet wird ein Beschluss zum Erwerb von Anleihen im großen Stil („Quantitative Easing“, QE).

Befürworter hoffen, so die Konjunktur anzukurbeln und die zuletzt gefährlich niedrige Inflation wieder in Richtung des EZB-Zieles von knapp unter 2,0 Prozent zu befördern. Allerdings sind vor allem Staatsanleihenkäufe unter den Notenbankern sehr umstritten.

Draghi bemüht sich seit Wochen, die Kritiker, die meinen, die EZB finanziere so letztlich Staatsschulden mit der Notenpresse, zu überzeugen. Der EZB-Präsident betonte: „Wir befinden uns jetzt in einer Lage, in der wir den Zinssatz noch weiter senken müssten, aber das geht gar nicht mehr. An diesem Punkt müssen wir zu unkonventionellen Mitteln greifen, also die Größe und die Zusammensetzung der Bilanz der Europäischen Zentralbank ändern.“ Zentralbankgeld ist im Euroraum bei einem Leitzins von 0,05 Prozent schon so billig wie nie.

Beim OMT-Programm, das nie in Anspruch genommen wurde, ging es um den Kauf von Staatsanleihen von Krisenstaaten unter bestimmten Bedingungen. Allein die Ankündigung im Sommer 2012 reichte, um die Märkte zu beruhigen. Ein QE-Programm wäre breiter angelegt und könnte auch andere Anlageklassen außer Anleihen umfassen.

Obwohl der Gutachter sich formal nur zum OMT-Programm äußerte, gibt er die Linie vor, welche Möglichkeiten die EZB in ihrer Geldpolitik grundsätzlich hat. Die Gerichte müssten die Kontrolle der EZB-Aktivitäten „mit einem erheblichen Maß an Zurückhaltung“ vornehmen, schreibt er.

Ausstieg aus Troika notwendig

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), Michael Kemmer warnte, es dürften „die Risiken eines Aufkaufprogramms für Staatsanleihen nicht übersehen werden, nämlich die Gefahr von Preisblasen an den Vermögensmärkten und das Risiko, dass die wirtschaftspolitischen Reformanstrengungen im Euro-Raum zum Erliegen kommen“.

Der EU-Gutachter führte in Bezug auf das OMT-Programm aus, die Notenbank könne über den Erwerb von Anleihen kriselnder Eurostaaten durchaus ein Ziel ihrer Geldpolitik erreichen. Sie könne so Zinsaufschläge für die Anleihen senken, was den Staaten „eine gewisse finanzielle Normalität“ wiedergeben könne. Die Notenbank müsse sich beim OMT-Programm „jeder direkten Beteiligung“ an dem Finanzhilfeprogramm eines Krisenlandes enthalten, meint der Gutachter. Damit stellt er die Rolle der EZB in der so genannt Troika der Geldgeber in Frage, die aus EZB, EU-Kommission und Internationalem Währungsfonds IWF besteht. Die Troika kontrolliert die Programme für Länder, die Finanzhilfe erhalten, und überwacht etwa die Reformen und das Budget in Griechenland. „Dies heißt zwingend, dass die EZB aus der Troika ausscheidet“, sagte einer der Kläger, der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler . Dieser Auffassung ist auch der Grünen-Finanzexperte im EU-Parlament Sven Giegold.

Mersch: Anti-Krisen-Kurs bestätigt

„Es gibt einige interessante Punkte in diesem Gutachten, etwa dass die EZB die alleinige Verantwortung trägt für die Konzeption, Definition und Umsetzung von Geldpolitik“, kommentierte EZB-Direktoriumsmitglied Yves Mersch in Frankfurt. Er betonte: „Wie auch in der Vergangenheit wird der EZB-Rat das EU-Recht einhalten und respektieren. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.“