LUXEMBURGCLAUDE KARGER

„Ligue des Droits de l‘Homme“ begutachtet Gesetzentwurf zur Geheimdienstreform sehr kritisch

Noch vor dem Sommer soll der Gesetzentwurf zur Reform des Geheimdiensts grünes Licht vom Parlament erhalten. Der Text, der von Staatsminister Xavier Bettel während seiner ersten Erklärung zur Lage der Nation am 2. April 2014 auf den Instanzenweg geschickt wurde, war im vergangenen Dezember scharf vom Staatsrat kritisiert worden.

Zu kurz gegriffen sei der Text zur Neuaufstellung des „Service du Renseignement de l‘Etat“, dessen Reformbedürftigkeit bekanntlich 2012 und 2013 durch diverse Skandale und einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Genüge illustriert wurde. Die „SREL-Affäre“ ließ die CSV/LSAP-Koalition im Juli 2013 definitiv platzen und führte im Oktober 2013 zu vorgezogenen Parlamentswahlen. Die Hohe Körperschaft hatte unter anderem die ungenaue Absteckung der Missionen des SREL angeprangert und das Fehlen eines Deontologiekodex für die Geheimdienstmitarbeiter. Man werde den Eindruck nicht los, unterstrich der auch zur vorgesehenen Personalaufstockung des SREL kritische, Staatsrat, dass ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen werden solle, um vergangene Verfehlungen weiter führen zu können.

Änderungen am Gesetzentwurf 6675 werden derzeit im zuständigen „Chamber“-Ausschuss diskutiert. Berichterstatter ist DP-Fraktionschef Eugène Berger.

Menschenrechte müssen Vorrang haben

Ausgesprochen kritisch zeigt sich auch die „Ligue des Droits de l‘Homme - Action Luxembourg Ouvert et Solidaire“ (LDH-ALOS) in einem Gutachten, das sie gestern an die Presse verschickte. Der Text gehe nicht vom Vorrang der Menschenrechte aus, heißt es, sondern von der Sorge des Staates, Effizienz und Sicherheit der Geheimdienstoperationen zu gewährleisten und die Geheimdienstagenten zu schützen. Eine Sorge, die sogar über die Rechte des Parlaments und der Interessen der Justiz gestellt werde.

Der SREL ziehe seine ganze Legitimität daraus, dass die Grundrechte der Bürger bedroht werden können und der Staat dafür sorgen müsse, dass diese frei ausgeübt werden können. Demnach dürfe die so genannte „Staatsräson“ nicht an erster Stelle stehen, sondern der Schutz der Grundrechte. Das müsse bereits im ersten Artikel des Gesetzes festgehalten werden.

Aus diesen Gründen könne auch der Schutz der Agenten nicht absolut sein, wie es der Gesetzentwurf vorsehe, moniert die LDH, die sich eine ganze Reihe von Präzisionen im Text erwartet. Zum Beispiel, was eigentlich eine Gefahr für die Staatssicherheit ist, unter welchen Bedingungen Personen-Observationsmaßnahmen entschieden werden können oder nach welchen Kriterien der SREL im Ausland tätig werden könne.

Während die LDH begrüßt, dass der Entwurf die Bedingungen für die Nachverfolgbarkeit der Operationen des Geheimdiensts festlegt, erachtet sie die Kriterien für die Konservierung der Daten allerdings als zu ungenau. Nicht weit genug reicht der Kommission indes die Kontrolle des SREL durch Parlament und Justiz. Effizient kontrollieren könne nur eine unabhängige Autorität, die mit den entsprechenden Mitteln ausgerüstet werden müsse.

„Die Menschenrechtsliga befürchtet, dass falls der Gesetzentwurf in dieser Form angenommen wird, der Gesetzgeber ein Instrument schafft, dass sehr schwer zu kontrollieren sein wird. Ein Instrument, dessen interne Logik riskiert, über der seiner Auftraggeber zu stehen“, heißt es. An das Parlament ergeht der Appell, dafür zu sorgen, dass sich der Geheimdienst „nie gegen die Demokraten wenden kann, die ihn im guten Glauben eingerichtet haben, damit er die Verfassungsrechte schützt“.


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