LUXEMBURG
SIMONE MOLITOR

Gesetzesprojekt zum Referendum: Staatsrat verlangt Nachbesserungen

Das Datum steht fest, die Fragen auch. Was noch fehlt, ist das Gesetz, das die Modalitäten der konsultativen Volksbefragung am 7. Juni regelt. Die diesbezüglichen Vorbereitungen laufen ebenfalls auf Hochtouren. Gestern legte der Staatsrat sein Gutachten vor. In einigen Punkten muss noch nachgebessert werden.

Stilistische Abweichungen

Kritisch sieht der Staatsrat insbesondere die Formulierungen der Fragen in den drei Sprachen Deutsch, Französisch und Luxemburgisch, die nicht immer übereinstimmen würden. Die Fragestellung müsse jedoch unabhängig der Sprache inhaltlich gleich sein. Die französische Version falle aber durch zahlreiche stilistische Freiheiten auf, wodurch manches nicht klar genug sei, befindet der Staatsrat. Das Ausländerwahlrecht betreffend, wird bekanntlich eine Wohndauer von zehn Jahren im Großherzogtum ohne Unterbrechung vorausgesetzt. In der französischen Version könnte dies auch anders ausgelegt werden. Bei der Frage, die sich auf die Finanzierung der Glaubensgemeinschaften bezieht, hält die Hohe Körperschaft darauf, dass „anerkannte Glaubensgemeinschaften“ geschrieben wird („cultes reconnus“). Auch beim luxemburgischen Text setzt der Staatsrat den Rotstift an und lässt kein Erbarmen bezüglich Rechtschreibfehlern walten.

Außerdem bemerkt die Hohe Körperschaft, dass auch Stimmzettel gültig seien, die nicht komplett ausgefüllt seien. Hat die wahlberechtigte Person demnach eine Frage ausgelassen und nur drei beantwortet, werden diese drei berücksichtigt.

Informationskampagne ab Ende Februar

Dem konsultativen Referendum geht eine groß angelegte Informationskampagne voraus, darüber hatte zuletzt Kammerpräsident Mars Di Bartolomeo informiert. Die wahlberechtigten Bürger sollen am Stichtag nicht spontan ihr Kreuzchen in das „Ja“- oder „Nein“-Kästchen machen, sondern aus Überzeugung und weil sie im Vorfeld objektiv informiert wurden, dies unter anderem während sechs regionalen Versammlungen. Es soll zu einem direkten Austausch kommen. Gegenstand der Fragen sind bekanntlich das Herabsetzen des Wahlalters auf 16 Jahre, das Wahlrecht für Ausländer, die Begrenzung der Mandatszeit für Politiker und die künftige Finanzierung der Glaubensgemeinschaften.

Das Parlament wird dafür Sorge tragen, dass eine ausgeglichene Debatte über die vier Themen geführt wird. Aus diesem Anlass werden Rundtischgespräche organisiert, informative Beiträge auf ChamberTV ausgestrahlt und die Diskussion über die Facebook-Seite der Kammer sowie eine eigens eingerichtete Website vorangetrieben. Die genannten sechs Versammlungen finden zwischen dem 11. Mai und den Pfingstferien statt. Rede und Antwort stehen die politischen Vertreter aus dem Parlament. Die Informationskampagne hingegen wird schon Ende nächsten Monats gestartet. Bis dahin muss auch das entsprechende Gesetzesprojekt gestimmt sein.

Bistum plant keine eigene Kampagne

Während die „Association de Soutien aux Travailleurs immigrés“ (ASTI) bereits fleißig an einer eigenen Informationskampagne unter dem Thema „Voting Luxembourg - Hei liewen, hei wielen“ arbeitet, sieht das Bistum von ähnlichen Plänen ab. Die Kirchenvertreter vertrauen eigenen Aussagen zufolge auf eine objektive Informationsvermittlung seitens der Initiatoren des Referendums.