ANNETTE WELSCH

Als Lydia Mutsch vor drei Wochen den Spitalsplan vorstellte, der nun in das Krankenhausgesetz einfließt und nicht mehr separat in einer großherzoglichen Verordnung verfasst ist, sagte sie sinngemäß auf die Frage hin, ob sie mit Widerständen aus dem Sektor rechne, sie habe ein Gesetz für die Patienten gemacht und nicht für die Ärzte oder die Krankenhäuser. Mittlerweile haben sich die Krankenhausföderation und die Ärzte zum Gesetz geäußert. Während sich die Krankenhäuser zufrieden mit dem Projekt zeigen, vor allem über ihre gestärkte Position den Ärzten gegenüber, äußerten die Ärzte unter anderem gerade darüber starke Bedenken. Sie sehen ihre Therapiefreiheit gefährdet, wenn sie nun den Weisungen der Krankenhausdirektionen und deren wirtschaftlichen Vorgaben unterworfen werden sollen.

Da hatte die Gesundheitsministerin, die ganze Passagen ihres Gesetzes aus dem Forderungskatalog der Krankenhausföderation übernommen hatte, doch einseitig eher die Interessen der Krankenhäuser im Sinn. Sie haben ja auch eine starke (Gewerkschafts-)Lobby und bringen mehr Stimmen, nicht wahr? Den Beweis, warum durch eine Stärkung des Einflusses der Krankenhausdirektionen auf die Abläufe im Krankenhaus sowie die Wahl ökonomischerer Therapiemittel der Patient mehr im Mittelpunkt steht und mehr Qualität entsteht, muss sie jedenfalls erst noch erbringen. Wie ohnmächtig das Ministerium eigentlich gegenüber den Krankenhäusern ist, zeigt sich nicht zuletzt darin, dass die Einführung einer einheitlichen Dokumentation in allen Krankenhäusern nun gesetzlich festgelegt werden musste. Warum die Krankenhausföderation das ungestraft seit 20 Jahren verschleppen darf, bleibt wohl ein Geheimnis der Politik. Über die Qualität der Krankenhausmedizin wissen wir deswegen jedenfalls herzlich wenig.

Mittlerweile hat sich auch die CSV umfassend und äußerst kritisch zum Krankenhausgesetz geäußert. Jean-Marie Halsdorf weist mit Recht darauf hin, dass 70 Prozent der medizinischen Versorgung außerhalb der Krankenhäuser läuft und dieser Bereich gestärkt gehöre. Anstatt im Sinne einer Staatsmedizin Krankenhäuser zu überregulieren, sollten dezentral ambulante Versorgungszentren entstehen und Krankenhäuser entlastet werden - das würde den Patienten jedenfalls tatsächlich in den Mittelpunkt stellen. Es ist zumindest ein diskussionswürdiger Ansatz, denn die leidige Diskussion nur um Bettenzahlen und wer wessen Weisungen zu befolgen hat und besser weiß, was für den Patienten gut ist - die Verwaltung oder der Arzt -, ist man leid. Ganz schrill kam es dann von Seiten der Patiente Vertriedung. Sie bezog nicht etwa Stellung zum geplanten Gesetz, sondern verschickte eine Reaktion auf das Gutachten der Ärzte. Die Gleichung der vom OGBL gegründeten Patiente Vertriedung ist einfach: Krankenhausdirektionen haben nur das Wohl des Patienten im Kopf, während es den Ärzten immer nur um die eigenen Pfründe geht.

Es ist immer wieder bedauerlich, dass wir keine unabhängige Organisation zur Vertretung von Patienteninteressen haben. Ein objektives Gutachten aus Sicht der Patienten täte bei all den anstehenden Entscheidungen im Gesundheitswesen wahrlich Not.