LUXEMBURG
SIMONE MOLITOR

Jagdverbot: Jäger argumentierten dagegen, Staatssekretär dafür

Besonders hitzig verlief die öffentliche Anhörung gestern in der „Chamber“ zwar nicht, dafür aber relativ kontrovers. Die Initiatoren der Petition gegen die von der Regierung beschlossenen Jagdverbote, die immerhin 10.317 Unterschriften gesammelt hatten, konnten nicht mit ihren Argumenten überzeugen. Studien und Fallbeispiele, die die Jägerföderation (FSHCL) als Beweise für mögliche Folgen anführten, wurden im Anschluss von Staatssekretär Camille Gira mit anderen Studien widerlegt. Seit April dürfen bekanntlich Füchse in Luxemburg nicht mehr bejagt werden, zudem gilt eine sechswöchige Schonzeit (März und April) für Wildschweine.

„Das Jagdgesetz gibt uns Jägern den Auftrag, durch die Jagd dem allgemeinen Interesse zu dienen. Dieses neue Reglement hindert uns auf ungerechtfertigte Art und Weise daran“, beschrieb FSHCL-Präsident Georges Jacobs das Dilemma. Es gehe einzig darum, die Jäger und die Jagd zu diskreditieren, um Parteipolitik zu machen, so sein Vorwurf. Größere Wildschäden sowie ein höherer Wildschweinbestand, „in Zeiten einer drohenden Wildschweinepest“, wurden als Folgen auf gelistet.

Bestandsexplosion, Tollwut, Bandwurm...

Hendrik Kühne, FSHCL-Generalsekretär, sagte eine Verfünffachung des Fuchsbestands als Konsequenz des Jagdverbots voraus. Ähnliches hätte man in den Niederlanden erlebt. „Der Fuchsbandwurm bedeutet eine potenzielle tödliche Krankheit. Die Zahl der Krankheitsfälle ist auch in Luxemburg in den letzten Jahren angestiegen“, warf Jacobs ein. „Die Tollwut-Gefahr ist keinesfalls gleich null“, argumentierte Kühne weiter. Zudem führe ein zu hoher Fuchsbestand dazu, dass verschiedene andere Arten ausgerottet werden könnten, insbesondere Bodenbrüter. Ernsthafte Probleme würden auch auf die Tierzüchter zukommen, so werde etwa die Freilandhaltung von Geflügel schwierig bis unmöglich. Schließlich stellte Jacobs das Demokratieverständnis der Autoritäten in Frage und beklagte, dass die Abstimmung im „Conseil supérieur de la chasse“ nicht respektiert worden wäre.

Ein Jahr Vorarbeit und intensive Beratungen

„Wenn gute Argumente vorliegen, hat die Regierung kein Problem damit, eine Entscheidung rückgängig zu machen, und das unabhängig davon, ob eine Petition eine Unterschrift trägt oder 15.000“, stellte Gira daraufhin klar. Der „Conseil supérieur de la chasse“ sei ein beratendes Gremium, natürlich hätte man sich die Einwände angehört, man müsse sich aber nicht explizit daran halten. „Die Entscheidung wurde einstimmig von der ganzen Regierung getroffen, nachdem über ein Jahr mit allen Akteuren über die beiden Vorschläge diskutiert wurde“, betonte er. Es handele sich also nicht über ein Diktat von oben herab, das keinen Spielraum für Kompromisse gelassen hätte. „Wir wollten eigentlich anfangs eine zweimonatige Ruheperiode in Feld und Flur, haben dies dann auf sechs Wochen im Wald beschränkt, weshalb ich die Aufregung auch gar nicht verstehe“, bemerkte Gira. Der Jägerverband sei hingegen nicht kompromissbereit gewesen.

Gira: „Keinen objektiven Grund gefunden“

„Im 21. Jahrhundert muss es einen objektiven Grund geben, um auf ein Tier zu schießen, entweder weil es der menschlichen Nahrung dient oder weil es eine akute Gefahr darstellt. Nach über einem Jahr intensiver Beratungen haben wir keinen objektiven Grund gefunden, den Fuchs weiter zu erschießen“, sagte Gira. Tollwut stelle momentan keine Gefahr dar und die Zahl der Erkrankungen durch den Fuchsbandwurm sei minimal. Seriöse Studien würden auch widerlegen, dass ein Jagdverbot zu einer Explosion des Fuchsbestandes führen würde, vielmehr sei das Gegenteil der Fall.