Luxemburger gehen im Schnitt mit 59,4 Jahren in Pension. Das ist im EU-Vergleich mit das früheste Renteneintrittsalter, obwohl es vom Gesetz her wie in den meisten Ländern bei 65 Jahren liegt. Gedankt ist es der Möglichkeit, die vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen zu können, wenn man 60 oder sogar erst 57 Jahre alt ist und der Versicherungsverlauf es zulässt: 40 Beitragsjahre muss man dafür schon aufweisen können; seit der Reform progressiv etwas mehr, um volle Bezüge zu erhalten. Daneben gibt es verschiedene Vorruhestandsregelungen, die ab 57 greifen. Sie sollen nun reformiert werden - die Diskussionen darüber laufen seit Jahren.
Ihnen gemeinsam ist, dass sie soziale Maßnahmen sind, die auch der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit dienen sollen, weil Stellen frei werden. Im Wesentlichen gibt es vier Formen. Der Anpassungsvorruhestand („préretraite-ajustement“), auf welchen Arbeitgeber bei einer Unternehmensschließung zurückgreifen können oder anwenden können, um Entlassungen zu vermeiden, die sich aus dem Abbau von Arbeitsplätzen wegen einer betrieblichen Umstrukturierung ergeben. Auch Arbeitnehmer, die mindestens 20 Jahre lang in Schicht- oder Nachtarbeit beschäftigt waren, können früher in den Ruhestand („préretraite-postée“) gehen. Dasselbe gilt für entlassene Arbeitnehmer, die bei der Adem als arbeitslos gemeldet sind und Arbeitslosengeld beziehen. Und schließlich konnte man in den Solidaritätsvorruhestand („préretraite-solidarité“) gehen - die seit Jahren umstrittenste Form des Vorruhestands, denn er wurde wenig genutzt und die Idee dahinter funktionierte auch nicht so richtig: Es sollten Arbeitslose, Auszubildende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen vermittelt werden, indem die in den Vorruhestand ausgeschiedenen Arbeitnehmer durch Neueinstellungen ersetzt werden. Und schließlich: Was den Arbeitsmarkt entlasten soll, belastet die Pensionskasse - das Problem wird bestenfalls verschoben.
Dass der Solidaritätsvorruhestand nun auf rezenten Regierungsbeschluss hin abgeschafft werden soll, erregte zwar letzte Woche die Gewerkschaften, eine Überraschung war es aber nicht: Seit drei Jahren wird es angekündigt. Man hätte sich ein Gesamtpaket über alle Vorruhestandsregelungen erwartet, das derzeit noch im Ständigen Beschäftigungskomitee diskutiert werde, wetterte der OGBL. Das ganze reihe sich in eine bestreitbare europäische Politik ein, die nur darauf abziele, den Renteneintritt hinauszuzögern. Ja und? Die EU-Kommission hat gute Gründe dafür. „Jeder Mitgliedsstaat muss seine eigene Situation berücksichtigen. Aber es gibt ganz klar übergreifende Prinzipien für die ganze EU, und dazu gehört, das Rentenalter an die Lebenserwartung zu koppeln“, sagte der ehemalige EU-Sozialkommissar, Laszlo Andor zur Rentenproblematik Europas.
Das Problem wird sich ohnehin auf Dauer entschärfen. Lange Schul- und Ausbildungszeiten verbunden mit einem späten Eintritt in das Berufsleben und dementsprechend später Beginn des Versicherungsverlaufs - im Schnitt mit 28 Jahren - kennzeichnen die jungen Generationen. Mit 57 schon 40 Beitragsjahre geleistet zu haben, wie wir es heute noch oft erleben - das wird es in absehbarer Zeit kaum noch geben.


