Die 28-jährige Angeklagte Cathy T. sass zusammengesunken in Saal 1.04 des Bezirksgerichts auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr fahrlässige Tötung vor. Was war geschehen?
Am 31. Oktober 2013 hatte T. mit ihrem Auto eine damals 37-jährige Frau auf dem Fußgängerstreifen überfahren. Warum es zu diesem Unfall im Bereich des Zebrastreifens gekommen war, musste das Gericht gestern klären.
Etwa gegen 9.00 erfasste der Wagen das Opfer in der Duscher Straße in Wecker. Die Fußgängerin wollte über den Zebrastreifen, als sie von dem Fahrzeug erfasst und über Motorhaube und Frontscheibe geschleudert wurde. Die Wahrscheinlichkeit, bei so einem Crash tödlich verletzt zu werden, liegt bei 30 km/h-Anprallgeschwindigkeit um fünf, bei 50 km/h um 40 und bei 70 km/h um 90 Prozent.
Der herbeigerufene Rettungswagen und die Polizei waren sofort zur Stelle. Die Schwerverletzte wurde vom Notarzt am Unfallort versorgt und anschließend mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht, wo sie aber zehn Tage später ihren schweren Verletzungen erlag. Die Fahrerin des Unfallwagens blieb unverletzt.
Ausweichversuch ohne Erfolg
Cathy T. ist 28, als sie den tragischen Verkehrsunfall verursacht. „Ich bemerkte die Fußgängerin erst recht spät, ich konnte sie vorher nicht sehen“, beteuert sie vor Gericht. Sie hätte auch noch versucht, zur Fahrbahnmitte hin auszuweichen. Doch da war es schon zu spät. Auch wenn sie mit normaler Geschwindigkeit in der Duchscher-Straße unterwegs war, so sei sie doch zu einer gesteigerten Aufmerksamkeit verpflichtet gewesen, resümierte gestern das Gericht, das einen Gutachter geladen hatte. Seine Diagnose: Schweres Hirntrauma, Knochenbrüche und Koma beim Opfer. Laut Gutachter litt die Verunglückte aber auch unter einer akuten Darmentzündung. Sie hatte drei Tage vor dem Unfall Antibiotika genommen. Dadurch hätten sich Keime im Körper gebildet. Das Immunsystem sei dadurch geschwächt gewesen. Das Hirntrauma hätte den „Tod“ allerdings begünstigt. „Zweifellos gibt es eine Kausalität zwischen der Krankheit und den schweren Verletzungen“, sagte der Gutachter.
Für den Anwalt der Nebenklage ist die Kausalkette der Todesursache klar. „Die Frau ist an ihren Verletzungen gestorben“, sagte der Nebenkläger und forderte für die Familie einen Schadensersatz von 1,34 Millionen Euro. Zum Schluss präzisierte der Anwalt: „Den Verlust eines Menschen kann man nicht mit Geld ersetzen“.
Kausalität
Laut Verteidigung ist die Todesursache der Frau immer noch unklar. Der Verteidiger war erstaunt und erklärte, dass die Kausalität nach luxemburgischem Recht sicher sein muss. Er verlangte ein zusätzliches Gutachten. Für seine Mandantin beantragte der Verteidiger eine Strafe auf Bewährung. Mit der hohen Gesamtsumme der geforderten Entschädigungen ist die Verteidigung natürlich nicht einverstanden.
Die Anklagevertreterin Manon Wies forderte ein Fahrverbot von zwölf Monaten und eine angemessene Geldstrafe für die Angeklagte, eine Bewährung wurde in Aussicht gestellt.
Das Urteil wird voraussichtlich am 12. November gesprochen


