LUXEMBURG
ANNETTE DUSCHINGER

Energieminister Schneider will nun kollektive Photovoltaikanlagen fördern

Bei der Reduktion von Treibhausgasen, erhöhter Energieeffizienz und dem Umstieg auf erneuerbare Energien hat sich die EU bis 2020 ehrgeizige Ziele gesetzt. Für Luxemburg wurde als nationales Ziel die Marke von elf Prozent Energiekonsum gesetzt, der 2020 aus erneuerbaren Quellen stammen soll.

Auf Antrag von Energieminister Etienne Schneider nahm der Regierungsrat nun eine Vorlage für eine großherzogliche Verordnung an, die es ermöglichen soll, das Ziel durch die weitere Entwicklung vor allem der Solarenergie zu erreichen: Eine spezifische Vergütung für kollektiv erzeugten Strom aus Photovoltaikanlagen soll eingeführt werden. Bislang werden nur Einzelanlagen mit einer maximalen Leistung von 30kW anerkannt.

Die Investitionskapazitäten von Bürgern mobilisieren

Damit sich nun mehr Privatleute über gemeinsame Projekte an der Entwicklung der erneuerbaren Energien im Land beteiligen können, werden Kooperativen zugelassen, die ausschließlich und aus mindestens zehn physischen Personen bestehen und auch leistungsstärkere Anlagen betreiben.

„Mit dieser spezifischen Vergütung unterstützen wir aktiv Kooperativen zur Produktion von Solarenergie, ermutigen die Produktion erneuerbarer Energien durch Privatpersonen und mobilisieren die Investitionskapazitäten der Bürger“, erklärt Minister Schneider gestern in der Regierungsmitteilung. “

Weitere Neuerungen ab Januar 2016 betreffen die Vergütung für neue Anlagen zur Stromproduktion mit einer Leistung von über 500 kW beziehungsweise mit drei MW oder auch drei Einheiten aus Windkraftanlagen.