Gestern stand erneut der Welpenhändler Thierry F. vor Gericht und wartete auf sein Urteil. Er war in einem Versäumnisurteil am 14. Juni 2014 wegen Verstoßes gegen das Handelsgesetz zu neun Monaten Haft ohne Bewährung und zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. F. hatte Einspruch gegen das Urteil erhoben. Das Argument: Was über ihn in der Presse gesagt worden sei, wäre alles gelogen. Gestern nun der Freispruch: „Empörend, unfassbar, eine Ohrfeige für den Tierschutz“, kommentierte die engagierte Journalisten Karin Goerens aus Brüssel am Telefon das Urteil. Alle seien entsetzt über den Freispruch, der in keiner Weise gerechtfertigt sei: „Wir sind enttäuscht“, sagten Mitglieder von Tierschutzorganisationen gestern nach dem Urteil.
Urteil II: Drogenbande
Vor der 12. Strafkammer fiel gestern das Urteil gegen sieben mutmaßliche Drogendealer: Zwischen 36 und 24 Monate Haft. Ein Teil der Strafen wurden auf Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen vier und sechs Jahren verlangt.
In enger Zusammenarbeit zwischen dem SREC und einer Kontaktperson im Drogenmilieu war es den Beamten aus Esch/Alzette gelungen, eine siebenköpfige Drogenbande zu ermitteln. Laut Anklage hatte das Septett aus Esch/Alzette einen schwunghaften Handel mit Marihuana, Haschisch und Kokain betrieben. Zwischen November 2013 und Januar 2014 soll die Bande mit rund 8,6 Kilogramm Marihuana und 2,7 Kilogramm Kokain gehandelt haben. Eine Überwachung ihrer Telefonanschlüsse sowie zivile Streifen und Beobachtungen führten am 25. Januar 2014 zum Zugriff.
Auch Minderjährige sind versorgt worden. Die älteste Angeklagte (heute 55 Jahre alt) unterhielt die Verbindung zu einem bisher unbekannten Drogen-Lieferanten. Bei ihr und ihrem 33-jährigen Sohn konnten die zahlreichen Käufer das Material abholen und bezahlen. Beide wurden zu 36 Monaten Haft verurteilt, davon 18 auf Bewährung. Die anderen fünf Angeklagten, darunter eine 33-jährige Frau, Mutter von sechs Kindern, waren Unterstützer auf allen Gebieten. Sie wurden zu Haftstrafen zwischen 24 und 30 Monaten verurteilt, davon zwölf auf Bewährung. Die sieben Angeklagten müssen jeweils 1.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil III: Roy Reding
Aus eins mach zwei: Der adr-Abgeordnete und Rechtsanwalt Roy Reding wurde gestern von der 18. Strafkammer Luxemburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro verurteilt. Um was ging es? Die Staatsanwaltschaft hatte Reding vorgeworfen, einer Firma den Auftrag gegeben zu haben, eine Wand im Erdgeschoss eines Hauses in der Rue du Kiem unerlaubt einzureißen. Den Stein ins Rollen brachte die unmittelbare Anwohnerschaft. Die Anwohner hatten sich bei der Gemeinde über die Arbeiten beschwert - mit Erfolg. Ziel war es laut Reding nicht, aus dem abgetrennten Keller eine neue Wohnung zu schaffen. Reding hatte immer schon argumentiert, dass er lediglich die Trennwand im Keller entfernten wollte, mehr nicht. Das Gebäude gehört allerdings einer Firma, deren rechtsgeschäftlichen Interessen Roy Reding wahrnimmt.
Eine Baugenehmigung bräuchte man dazu nicht, argumentierte Reding. Das Gericht sah das allerdings anders. Es bestätigte das Urteil aus erster Instanz vom Mai 2014.


