Offenbar reichte es im Kalten Krieg manchmal schon, kritische Leserbriefe zu veröffentlichen, um ins Visier des Geheimdiensts zu geraten. Bereits die bloße Mitgliedschaft in einer Friedensbewegung konnte zu einem Dossier im SREL-Archiv führen. Welche Kriterien genau der Geheimdienst anwendete um den vermeintlichen „Ennemi“ auszumachen, ist bislang noch schleierhaft. Diese und andere Schleier zu lüften, haben sich einige Betroffene zum Ziel gesetzt. Am Montag hatten sich rund 30 Personen, die mittlerweile ihr Geheimdienst-Dossier zugestellt bekamen, ein erstes Mal getroffen, um Erfahrungen auszutauschen. Gestern traten Dany Gaasch, Abbes Jacoby, Justin Turpel und Robert Soisson im Namen zahlreicher Betroffener vor die Presse, um ihre Schlussfolgerungen aus der Analyse der verschiedenen Dossiers vorzustellen.
Verbrieftes Einsichtsrecht der Bürger
„Die allgemeine Meinung der Betroffenen ist, dass wir es nicht darauf beruhen lassen können, ein Dossier zu bekommen“, sagt Abbes Jacoby. Der Fraktionssekretär der Grünen, der ab Ende der 1970er wegen seines Engagements in der „Ligue Communiste Révolutionnaire“ ins Visier des SREL geraten war, wurde über Jahre überwacht. Justin Turpel, Gewerkschafter und heutige „Déi Lénk“-Politiker, wurde über 15 Jahre lang beobachtet.
Dany Gaasch landete wegen ihres Engagements in der Frauen- und Friedensbewegung in der SREL-Kartei, Robert Soisson wegen seiner Aktivität in der Studentenbewegung. Diese Leute scheinen damals eine solche Gefahr gewesen zu sein, dass sich der SREL auch Informationen von ausländischen Geheimdiensten über ihre Reisen holte. Informationen, die sich nicht in den Dossiers finden, die der Geheimdienst für sie nach einer komplexen Antragsprozedur zusammen stellte. Dass der SREL die Auswahl trifft, kann nach Meinung der Betroffenen nicht sein. Sie fordern deshalb neben der Absicherung der Archive auch die Schaffung einer unabhängigen Behörde, die alle Dokumente im Zusammenhang mit SREL-Karteikarten - ebenfalls solche, die bei anderen Verwaltungen liegen - aufarbeiten sollen.
Vor allem müsse jeder Bürger ein verbrieftes und komplettes Einsichtsrecht in seine Akte bekommen. Die unabhängige Behörde müsse ein Register aller vom SREL erfassten Personen und Organisationen aufstellen, diese kontaktieren und über die Existenz ihres Dossiers informieren. Transparenz müsse auch in Bezug auf die Dokumente und Informationen mit ausländischen Geheimdiensten gewährleistet werden. Für die historische Aufarbeitung soll ferner ein weiteres unabhängiges Gremium eingesetzt werden, nach dem Modell jenes Gremiums, das die Rolle der Luxemburger Verwaltungen im 2. Weltkrieg aufarbeitet.
Alles legal?
Für die Betroffenen stellen sich aber auch eine Menge weiterer Fragen. Zum Beispiel die, ob der Geheimdienst befugt war, damals minderjährige Schüler und Studenten zu bespitzeln und Akten über sie anzulegen oder die Banktransaktionen, respektive den Briefverkehr von Bürgern zu überwachen.
Auf Basis der verfügbaren Dossiers stellte sich außerdem heraus - entgegen Behauptungen von Premier und dem ehemaligen Geheimdienstdirektor Charles Hoffmann - dass zahlreiche Vereinigungen und Organisationen systematisch überwacht wurden. Falsch sei auch die Behauptung, dass der SREL diese Art von Bespitzelung 1990 einstellte: Aus diversen Akten geht hervor, dass sie bis mindestens 1996 aktualisiert wurden. „Es wird so viel gelogen in dem Dossier“, bedauert Abbes Jacoby. Die Betroffenen möchten, dass ihre Anliegen und Forderungen in den Abschlussbericht der parlamentarischen SREL-Enquete-Kommission fließen. Und dass Konsequenzen gezogen werden, damit unrechtmäßige Bespitzelungen nie wieder passieren.
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