ESCH/ALZETTE
ANNETTE DUSCHINGER

Analyse durch Anrainergemeinden - Minister beschwichtigen: „Nicht ungewöhnlich“

Einem Medienbericht hatte Marc Spautz (CSV) entnommen, dass die fünf Gemeinden, die sich in der „Flußpartnerschaft Alzette“ zusammengetan haben - Esch/Alzette, Sassenheim, Schifflingen, Bettemburg und Roeser - ein Analyseprogramm durchführen ließen, um eventuelle Verschmutzungsquellen zu lokalisieren und dem Rang nach zu gliedern. Es ging um das Regenwasserabflussnetz der Industriezone „Um Monkeler“, das in Schifflingen in die Alzette geleitet wird. Dabei wurde eine starke Kontaminierung der Alzette mit Sedimenten der Kanalableitung vom „Monkeler“ festgestellt. Spautz wollte daraufhin von der Umweltministerin und dem Wirtschaftsminister wissen, was sie kurz-, mittel- und langfristig unternehmen wollen.

Zuständigkeiten

Zunächst stellen die beiden Minister Carole Dieschbourg und Etienne Schneider fest, dass es an den Gemeinden sei, das Auffangen, die Entsorgung und Klärung von Abwasser und Regenwasser in den Wohngebieten zu garantieren. Das schließt sowohl die Planung, den Bau, den Betrieb, den Unterhalt als auch die Überwachung von Kläranlagen ein. Um sicher zu sein, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen, müssen die Gemeinden oder Syndikate ein technisches Dossier an den Minister schicken, der für die Wasserverwaltung zuständig ist - derzeit also die Umweltministerin.

Speziell die detaillierten Pläne des Netzes sowie visuelle Analysen der Infrastrukturen gehörten in dieses Dossier. Die technischen Dossiers der Anrainergemeinden vom „Monkeler“, über die das Wasserwirtschaftsamt derzeit verfügt, enthalten allerdings keinerlei Informationen zu diesem Standort. Sie wären aber ausschlaggebend, um weitere Entscheidungen über die nächsten Etappen zu treffen.

Verwaltungen waren leider im Vorfeld nicht eingebunden

Auf die Frage bezogen antworten die Minister, dass Spautz sich auf Resultate einer Studie beziehe, die die „Flußpartnerschaft Alzette“ in Auftrag gab. Sowohl die Umweltverwaltung als auch das Wasserwirtschaftsamt haben zwar eine Kopie der Studienergebnisse erhalten, waren aber im Vorfeld nicht eingebunden, konnten also auch keinen Einfluss auf die zu entnehmenden Proben nehmen. Das hätte eine generellere Sicht auf den Zustand des Entsorgungsnetzes für Regenwasser in der Zone „Monkeler“ erlaubt und gezielte Schlussfolgerungen ermöglicht, bedauern die beiden angesprochenen Minister. Dazu käme, dass das Wasserwirtschaftsamt erst seit einigen Tagen über detailliertere Pläne des Netzes in der Industriezone verfüge und das technische Dossier zur Abwasserklärung ganz fehle. In Ermangelung vollständiger Informationen könne eine Interpretation der Resultate nur schätzungsweise erfolgen.

Der Abschlussbericht interpretiere das Ergebnis der Studie, indem er auf Emissionen einer der Betriebe im „Monkeler“ als Verschmutzungsquelle schließe. Das sei aber nur eine der möglichen Hypothesen, die man aufgrund der gelieferten Informationen aufstellen kann. Infiltrationen des Grundwassers in die Kanalisation oder auch die Existenz von alten Sedimenteinlagerungen sind weitere mögliche Erklärungen für die aufgefundene Konzentration. Der Abschlussbericht erlaube jedenfalls den betroffenen Verwaltungen nicht, den Ursprung der Verschmutzung zu identifizieren. Die untersuchten Substanzen, im vorliegenden Fall die Metalle und Kohlenwasserstoffe, konzentrieren sich im Feinstaub und werden vom Regenwasser ausgespült und sammeln sich dann in den Kläranlagen. „Alles in allem sind weder die gefundenen Substanzen noch die gemessenen Konzentrationen ungewöhnlich für eine Region mit einer langen Geschichte an industriellen Aktivitäten“, heißt es in der Antwort.

Kurzfristig sei es nun wichtig, dass die technischen Dossiers, die Auskunft über die Infrastruktur zur Abwasserklärung und ihre Betriebsart erteilen, aktualisiert werden und dem Wasserwirtschaftsamt unterbreitet werden, um über besagten Standort Aufschluss zu erlangen. Der Großteil der im „Monkeler“ aktiven Gesellschaften verfüge über gesetzlich vorgeschriebene Autorisationen, die anderen seien auf dem Weg dahin - unnütz zu betonen, dass dazu auch Bedingungen zum Wasserschutz gehörten. Sollte nach einer Ausräumung und Instandsetzung der Kanalisation immer noch eine Verschmutzung festgestellt werden, so müsste evaluiert werden, ob die von den Betrieben aufgrund der Autorisationen umgesetzten Maßnahmen nicht verstärkt werden müssen.