Im Zentrum dieses Prozesses steht der bewaffnete Raubüberfall auf den 47-jährigen Eigentümer B. Er war am 6. März 2013 brutal überfallen und in seinem Haus in Belair ausgeraubt worden. Die sechs Profi-Einbrecher kamen damals durchs Tor und legten eine Alarmanlage lahm.
Angeklagter: Keine Hausüberwachung
Im Prozess um den Raubüberfall kam es am Donnerstag zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen dem Vorsitzenden Richter Prosper Klein und dem Angeklagten B..
In seinem verhör ließ Klein nicht locker. „Auf geht’s“, munterte er den Angeklagten zur Aussage auf. „Mister P“, so heißt der Mann mit Spitznamen, hatte aber von einer vorgeworfenen Hausüberwachung beim Opfer keine Ahnung. Er sitzt seiner Ansicht nach völlig unberechtigt auf der Strafbank und hat nichts mit diesem Ausspionieren zu tun. Anders seine Aussage beim Untersuchungsrichter. Hier gab er zu Protokoll, die Gegend um das Haus in Belair ausspioniert zu haben. Im Prozess packte ihn jedoch die Amnesie. „Mister P“ spielte alles herunter, was in den Untersuchungsakten steht. Er kenne keinen umfassenden Plan zur Hausüberwachung, sagte der Mann.
Der Angeklagte redete sich bei dem Verhör mehrfach in Rage, offenbar um seine abwegige Argumentation sich und anderen gegenüber zu rechtfertigen. Das gefiel dem Vorsitzenden nicht. „Seit 30 Jahren mache ich das, so etwas habe ich noch nicht erlebt“, zeigte sich der Klein beinahe fassungslos. „Er schaut drein als würde ich ihm die Bibel auf Chinesisch vorlesen“, sagte der Richter auf das Schweigen des Angeklagten B. hin.
Vor der Kriminalkammer konnten gestern dann die Plädoyers der Anwälte beginnen. In einem waren sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft einig: Es fehle wohl kaum an eindeutigen Beweisen, dass die Angeklagten den Raubüberfall ausgeführt haben, sagte Me Sam Ries. Drei der Verteidiger beantragten daher eine Freiheitsstrafe, die großenteils auf Bewährung ausgesetzt werden könne.
Haftverschonung beantragt
Die drei Verteidiger beantragten außerdem für ihre Mandanten eine Haftverschonung. Pim Knaff vertrat den Angeklagten G.. Sein Mandant hätte nicht am bewaffneten Raubüberfall teilgenommen und wollte auch nie daran teilnehmen, betonte der Jurist. Er hätte zwar mit anderen das Haus observiert, doch keine aktive Hilfe zum Raub geleistet. Er hätte sich nachträglich vom Projekt „Überfall“ zurückgezogen, führte Knaff aus.
Er sehe sich in der Funktion eines Fürsprechers, sagte Knaff und beantragte für seinen Mandanten einen Freispruch. Der Verteidiger des vierten Angeklagten verwies für seinen Mandanten B. darauf, dass dieser bei dem Raubüberfall in Belair nicht anwesend war.
Er sei nur bei der Observation aktiv gewesen. Er beantragte einen Freispruch. Da das Plädoyer des Anklagevertreter eine Stunde dauern wird, wurde die Sitzung ausgesetzt.
Der Prozess wird heute weitergeführt


