Die wenigen Windkraftanlagen, die es in Luxemburg gibt, haben den ADR-Abgeordneten Fernand Kartheiser zu einer ausführlichen parlamentarischen Anfrage bezüglich einer möglichen Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen veranlasst. Gleich drei Minister, die für Gesundheit, Umwelt und Infrastruktur, waren Adressaten seiner Frage.
Zunächst wollte Kartheiser wissen, wie viele Windmühlen es in Luxemburg gibt. Weiter geht es mit der Frage, welche Studien über die Auswirkungen von Windkraft-anlagen auf die menschliche Gesundheit den Ministerien bekannt sind. Hinzu kommen noch weitere Detailfragen: Welche Studien zu Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse gibt es? Werden die Mikroorganismen im Boden durch die Vibrationen der Anlagen gestört? Gibt es zu den angesprochenen Problemfeldern nationale Studien? Wie viele „Verluste“ gibt es pro Jahr an Vögeln und Fledermäusen durch Windkraftanlagen? Gibt es dazu internationale Zahlen? Haben die Anlagen Einfluss auf den Flugverkehr oder Radarstationen? Welche Maßnahmen wollen die Minister im Falle von Gefährdungen, egal welcher Art, ergreifen.
Umweltministerin Carole Dieschbourg antwortet - auch für ihre Ministerkollegen - dem ADR-Abgeordneten sehr ausführlich und mit konkreten Literaturangaben.
Nur 51 Windräder
Zunächst stellt Dieschbourg fest, dass zurzeit 51 Windräder in Luxemburg in Betrieb sind, von Kleinanlagen bis zu Windrädern mit einer Spitzenleistung von 1,8 Megawatt. Die Gesamtleitung aller Anlagen liegt bei 60 Megawatt in der Spitze. Nach Vorgabe der EU-Direktive 2009/28/EU hat die luxemburgische Regierung 2010 beschlossen, bis 2020 die Gewinnung von Windstrom auf 131 Megawatt in der Spitze oder 239 Gigawattstunden zu steigern.
Windräder unterliegen ab einer bestimmten Größe einer Commodo-Incommodo-Prüfung. Die Anlagen müssen sowohl vom Arbeitsministerium als auch vom Umweltministerium autorisiert werden. 2013 hat die Umweltverwaltung eine Studie zur Lärmbelastung durch Windräder in Auftrag gegeben.
Höhere Gefahr für Fledermäuse
Aus verschiedenen Untersuchungen in Europa und Nordamerika geht laut Dieschbourg hervor, dass Fledermäuse erheblich stärker durch Windräder gefährdet sind, als etwa Vögel. Sie werden nicht nur durch den Schlag der Rotorblätter bedroht, sondern können auch durch den Luftzug der sich drehenden Räder Lungenschäden erleiden. Man schätzt, dass in Deutschland pro Jahr 250.000 Fledermäuse durch Windkraftanlagen getötet werden.
Bei Vögeln sieht es etwas anders aus. Nach Untersuchungen des Landesamtes für Umwelt Brandenburg sind vor allem große Vögel - in der Regel Greifvögel - wie Bussarde, Rot- und Schwarzmilane Opfer der Rotorblätter. Da Kartheiser nach wissenschaftlichen Studien gefragt hatte, gibt ihm die Ministerin in ihrer Antwort eine Literaturliste mit sechs internationalen Publikationen zu dem Thema an.
Noch keine Zahlen für Luxemburg
Weil für Luxemburg noch keine Zahlen zu „Opfern“ von Windanlagen vorliegen, nannte Ministerin Dieschbourg die aktuellen deutschen Untersuchungen. Diese gehen von einer Verlustquote von zehn bis zwölf Fledermäusen pro Anlage und Jahr aus. Bei den Vögel herrscht eine breite Variation zwischen Null und 40 Opfern pro Jahr und Windrad.
Auf die Idee, die Vibrationen der Windräder zu messen, ist noch niemand gekommen.
Untersuchungen zum Thema Windräder und Flugsicherheit werden, je nach Standort, durch die Administration de la navigation aérienne (ANA) oder durch die Direction de l’aviation civile (DAC) vorgenommen. Die Windkraftanlagen müssen aber sowieso für den Sichtflugverkehr gekennzeichnet werden, etwa durch rote Lampen auf der Maschinengondel.
Sehr penible Anforderungen
Bei der Genehmigung von Windkraftanlagen muss ausgeschlossen sein, dass diese negative Auswirkungen auf Menschen haben, etwa durch Brummen, Infraschall oder Schattenschlag, schreibt Ministerin Dieschburg. Außerdem muss die Europäische Habitat-Richtlinie zum Vogelschutz beachtet werden, um Auswirkung auf die Vogelwelt so gering wie möglich zu halten.
Das Naturschutzgesetz definiert genau die Bedingungen, unter denen ein Windrad in Luxemburg errichtet werden darf. So werden auch Zeiten vorgeschrieben in denen die Rotoren nicht laufen dürfen oder auch Vergrämungsmaßnahmen für Greifvögel veranlasst. Sie könne garantieren, sagt die Ministerin, dass allen spezifischen Anforderungen Rechnung getragen werde.


