Einstimmig und ohne große Diskussionen hat der Regierungsrat gestern den Gesetzesentwurf angenommen, mit dem das Rettungswesen im Land reformiert wird. Die Regierung sei sich bewusst, dass im Interesse der Sicherheit im Land gehandelt werden müsse. Denn es sei „kein Geheimnis“, dass an verschiedenen Orten des Landes die Rettungsdienste nicht in einem vernünftigen Zeitraum am Einsatzort eintreffen, erklärte Innenminister Dan Kersch gestern bei der Vorstellung der Details. Mit der bisherigen Organisation der Rettungsdienste sei man an seine Grenzen gestoßen. Auch in Sachen Ausbildung werde man internationalen Kriterien nicht gerecht. Ziel der Reform sei es, im ganzen Land einen Rettungsdienst von vergleichbarer Qualität anzubieten. „Das ist die große Herausforderung“.
Ohne Freiwilligegeht es nicht
Kersch betonte aber, dass er bei den genannten Schwächen den zahlreichen Freiwilligen keinen Vorwurf machen wollte und dass das Rettungswesen auch in Zukunft von ihnen abhänge. „Das Luxemburger Rettungswesen wird auch in Zukunft auf das Benevolat aufbauen“, unterstrich Kersch. Zwar wird das Rettungswesen weiter professionalisiert: Entscheidend für den Verantwortungsgrad innerhalb des Rettungsdiensts sei nicht der Statut, sondern die Ausbildung. Um den Einsatz der Freiwilligen stärker wertzuschätzen, sieht das Gesetzesvorhaben eine Entschädigung für Einsätze und Bereitschaftsdienst vor. Außerdem beteiligt sich der Staat mit bis zu einem Maximum von 1.600 Euro jährlich beim Abschluss einer Zusatz-Kranken- oder Rentenversicherung.
Außerdem stellte Kersch klar, dass bei der Herabsetzung des Kilometergelds, eine Maßnahme des „Zukunftspaks“, die die Staatsbeamten betrifft, der Freiwilligendienst ausgeklammert wird.
Paritätische Verantwortung
Einfach gesagt sieht die Reform vor, dass aus Zivilschutz (Protection Civile) und Feuerwehren ein „Corps grand-ducal d‘incendie et de secours“ (CGDIS) entsteht. Der CGDIS wird ebenfalls die Verwaltung der Flughafenfeuerwehr und der SAMU übernehmen, für die der Staat aber weiterhin aufkommt.
Zu diesem Zweck wird ein „établissement public“ eingerichtet, indem Staat und Gemeinden sich die Kosten und die Verantwortung paritätisch teilen. Derzeit entfallen von den rund 60 Millionen Euro, die das Rettungswesen im Land kostet, etwa 58 Prozent an die Gemeinden und 42 an den Staat. Der Verwaltungsrat wird sich aus sieben Vertretern des Staats und sieben Vertretern der Gemeinden zusammensetzen. Der Vorsitz wird zwischen beiden Seiten wechseln. Das großherzogliche Korps soll künftig eine Generaldirektion mit fünf „directeurs fonctionnels“ leiten. Es soll auch eine Abteilung für interne Audits entstehen, die dem Verwaltungsrat untersteht.
Auch territorial ändert sich einiges mit der Reform. Künftig soll es landesweit 107 Einsatzzentren geben, die in fünf Kategorien gegliedert sind. Momentan gibt es 25 Einsatzzentren der „Protex“ und rund 142 Feuerwehreinsatzzentren.
Drei-Prozent-Steuer für Versicherungsunternehmen
Was die Finanzierung des Rettungswesen angeht, fließen rund 35 Millionen Euro aus der Mehrwertsteuererhöhung in die neue Einrichtung. Außerdem führt die Regierung eine Steuer in Höhe für drei Prozent für Versicherungsunternehmen ein, was zusätzliche 5,6 Millionen Euro bedeuten würde. Hintergrund sind die vielen Einsätze aufgrund von Verkehrsunfällen. Die Steuer bezieht sich dabei auf die Einnahmen durch Fahrzeugversicherungen. Die restlichen 20 Millionen würden sich Staat und Gemeinden aufteilen. Insgesamt lässt sich die Kostenentwicklung allerdings nur schwer abschätzen. Werden in Zukunft mehr Professionelle gebraucht, weil es an Freiwilligen fehlt, steigen auch die Kosten.. Einsparungen erwartet sich Kersch hingegen durch die Bündelung von Kompetenzen. Ein „Wettrüsten“ um Ausrüstung wird es nicht mehr geben.
Was die praktische Umsetzung der Reform angeht, erklärte Kersch, dass mobile Güter wie Fahrzeuge, die dem Staat gehören oder durch Kofinanzierung den Gemeinden dem neuen großherzoglichen Korps übertragen werden sollen. Mit der Garantie, dass kofinanzierte Fahrzeuge auch in der entsprechenden Gemeinde zum Einsatz kommen. Ein Teil der Gebäude soll ebenfalls an den neuen Korps übergehen. Die Gemeinden erhielten dabei eine Entschädigung für ihren Anteil an den jeweiligen Gebäuden.
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