Neuer Disput um das Anwaltsgeheimnis

Von Camille FratiLex KlerenMisch Pautsch Für Originaltext auf Französisch umschalten

Die Anwaltskanzlei Clifford Chance und die Anwaltskammer von Luxemburg haben einen Etappensieg gegen die Steuerverwaltung in einem emblematischen Fall rund um das Berufsgeheimnis von Anwält*innen errungen.

In einem Rechtsstreit zwischen Rechtsanwält*innen und der Steuerverwaltung (Administration des Contributions directes), die dem Finanzministerium untersteht, müssen die Gerichte erneut entscheiden. Im Mittelpunkt ihres Streits steht das Berufsgeheimnis von Rechtsanwält*innen. "Es handelt sich nicht um das Geheimnis des Anwalts, sondern um das Geheimnis des Mandanten", erklärt Pit Reckinger, Vorsitzender der luxemburgischen Anwaltskammer. Das Anwaltsgeheimnis gilt für den gesamten schriftlichen und mündlichen Austausch zwischen Anwält*innen und ihren Mandant*innen. "Die Geheimhaltung dient dazu, eine Beziehung des vollständigen Vertrauens zwischen dem Mandanten und seinem Anwalt herzustellen, damit der Mandant bestmöglich verteidigt werden kann", fährt Reckinger fort. "Es wäre nicht denkbar, dass der Mandant seinem Anwalt Dinge erzählt, die später gegen ihn verwendet werden könnten. In diesem Sinne trägt die Geheimhaltung zu der unabhängigen und demokratischen Justiz bei, die wir heute kennen."

Es ist kein Zufall, dass der Anwaltspräsident der einzige ist, der sich bereit erklärt hat, sich zu diesem Fall – und nur zu diesem – zu äußern, um den Kontext und die Herausforderungen zu erläutern. Clifford Chance möchte sich nicht zu einem laufenden Fall äußern und hat seinen Anwalt, den angesehenen Steuerrechtler Jean Schaffner, gebeten, dies ebenfalls zu tun, was auch das Schweigen der Anwälte des "Ordre des avocats", Alain Steichen – eine weitere Größe im Steuerrecht in Luxemburg – und Pol Mellina, erklärt. Auch das für die Steuerverwaltung zuständige Ministerium hält sich zurück: "Da das Verfahren noch läuft, kann das Finanzministerium derzeit keine Stellungnahme abgeben."

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