Antrag auf Elternurlaub: abgelehnt

Von Laura TomassiniLex Kleren

Wird ein Kind geboren, ist dies in der Regel der schönste Moment im Leben seiner Eltern. Die Vorfreude auf die gemeinsame Zeit ist groß, denn der Elternurlaub macht das Beisammensein möglich. Wird dieser jedoch abgelehnt, überschattet der Schock das Familienglück. Wie oft dies in Luxemburg vorkommt, zeigt unser Bericht.

"Es hat sich angefühlt, als wolle jemand mir mein Kind wegnehmen. Mir war zu dem Moment alles egal; mein Mutterinstinkt stand über allem." Im April vergangenes Jahr erhält Anna Wenner einen eingeschriebenen Brief, durch den für die junge Mutter eine Welt zusammenbricht. "Ihr Antrag auf Elternurlaub wurde abgelehnt", heißt es im Schreiben der Zukunftskeess, kurz CAE (Caisse pour l’avenir des enfants). Knapp einen Monat bevor die 32-Jährige ihren ersten "congé parental" antreten soll, sitzt sie weinend mit Sohn zuhause und versteht die Welt nicht mehr. "Verzweiflung pur", sagt Anna.

"Mein Sohn ist ein absolutes Wunschkind. Die Schwangerschaft, einfach alles war geplant. Mein Kind mit drei Monaten dann in eine Crèche geben zu müssen: ein absolutes No-Go, sonst hätte ich es gar nicht erst bekommen", erklärt die Psychologin ihre Gedanken. Anna wird zum ersten Mal Mutter und hat den Elternurlaub bereits über fünf Monate zuvor beantragt. Als die Antwort sie erreicht, ist diese ein absoluter Schock. "Ich habe natürlich die Voraussetzungen alle online nachgelesen und da stand auch, dass man zwölf Monate ununterbrochen gearbeitet haben muss, was für mich aber irgendwie gar keine Fragen offen ließ, schließlich arbeite ich schon seit vier Jahren."

Die Folgen von ein paar Tagen

Was Anna übersieht, ist die Klausel, dass auch eine fortdauernde Mitgliedschaft bei der luxemburgischen Sozialversicherung vonnöten ist, die maximal sieben Tage unterbrochen werden darf – bei Anna waren es 15, respektiv elf, je nachdem, ob man Wochenenden mitzählt. "Ich habe am 15. Juni 2022 bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt und am 1. Juli auf der neuen Stelle angefangen, so wie es halt oft gemacht wird. Selbst wenn ich mir der Voraussetzung bewusst gewesen wäre, hätte dies nichts an meiner Situation geändert, denn zum Zeitpunkt des Antrags war ich ja schon schwanger", meint Anna.

Ihr Anruf bei der zuständigen Kasse resultiert in einer ernüchternden Erkenntnis: ihr erster Elternurlaub ist futsch, denn Gesetz ist Gesetz und daran lässt sich nichts ändern. "Ich habe sogar gefragt, ob ich die Mitgliedschaft nicht nachträglich zurückzahlen könne, denn es geht ja um Finanzen, doch auch das geht nicht, da man ja unter einem Arbeitsvertrag stehen muss", so die 32-Jährige. Ihre einzige Option: den zweiten Elternurlaub beantragen, dieser würde jedoch erst am 1. Juli in Kraft treten, sprich nach erneut zwölf gearbeiteten Monaten. "Mir hätten dann aber anderthalb Monate zwischen Mutterschafts- und Elternurlaub gefehlt, also war auch das keine Option."

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